Kündigungsschreiben

Hallo,
ein Arbeitnehmer kann seine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen. Eine anderweitige Beschäftigung im Unternehmen ist ausgeschlossen. Somit bleibt dem AN (Arbeitnehmer)nur die Kündigung auf ärztlichen Rat.

Welche Formulierung wäre hier passend?

Viele Grüße und Danke schonmal im voraus

Im Interesse des AN sollte er trotzdem nicht kündigen, sondern kündigen lassen, damit seine Ansprüche beim Arbeitsamt gewahrt bleiben. Kündigt der AN selbst, dann muss er befürchten, 3 Monate kein Geld zu bekommen. Der ärztliche Rat hilft ihm da wenig.

Besser wäre natürlich eine andere Arbeitsstelle, die er gesundheitlich ausführen kann. Neben den Kündigungsfristen braucht der AN nix zu beachten, er kann schreiben (fast) was er will.

Holla.

Kündigt der AN selbst, dann muss er befürchten, 3 Monate kein Geld zu
bekommen. Der ärztliche Rat hilft ihm da wenig.

Na, ganz so schwarz ist die Welt aber auch (noch) nicht. Wenn glasklar feststeht, dass der ausgeübte Job die Krankheit auslöst bzw. verschlimmert, also den Arbeitnehmer in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt, dann darf das „Amt“ keine Sperrzeit oder andere Schikane verhängen. Natürlich muss das aus den ärztlichen Unterlagen auch so glasklar hervorgehen.

Gruß Eillicht zu Vensre