Hallo!
Kann ein Kündigungsschreiben zum „nächstmöglichen Termin“ ungültig sein, weil besagter Termin noch acht Monate entfernt ist? Und kann der gekündigte Vertragspartner ein neues Kündigungsschreiben verlangen, das drei Monate vor dem „nächstmöglichen Termin“ abgeschickt wird?
Gruß,
Eva