Ich bin gerade dabei meine Kündigung an meinen Arbeitsgeber zu schreiben…meine frage:
Hat jemand einen guten Vorschlag wie ich es beenden kann?..da es sich um keinen Netten Brief handelt möchte ich auch diesen nicht mit:„Mit freundlichem Gruß“ beenden.
Habe ich recht auf die auszahlung meines Resturlaubs(bei mir 3 Tage bis zur beendigung des Arbeitsverhältnis) Danke euch schon jetzt
Faffy
Warum keinen netten Brief? Jeder (Arbeitnehmer wie Arbeitgeber) hat ein Recht auf Kündigung. Was würdest Du denn für ein Schreiben erwarten, wenn Du gekündigt wirst? Im Zweifel gilt noch immer: Verhalte Dich zu anderen so, wie Du möchtest, dass man Dich zu Dir verhält.
Also schreib einfach ganz sachlich: Sehr geehrter … Hiermit kündige ich fristgemäß meinen Arbeitsvertrag vom … Unterschrift
Wenn Dir „Freundliche Grüße“ nicht aus der Feder quillt, dann einfach nur unterschreiben.
Der Resturlaub ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen und nur auszuzahlen, falls dringende betriebliche Gründe gegen den Urlaub stehen.
Kündigungsschreiben
Kein netter Brief weil ER mich sexuell Belästigt und im hohen Maß beleidigt hat…nein da kommt mir Mit freundlichem Gruß nicht über die Feder.
ANsonsten gebe ich dir recht das man sich sachlich zu verhalten hat was ich auch immer getan habe.Aber ich kann niemanden anklagen und zum Schluß noch „freundlich“ lächeln.Ich dachte da gbt es ein anderen anerkannten ABSCHLUß der auch Sachlich aber halt nicht mit freundlich endet
Ich weiß nicht, warum man nicht nette Kündigungen an den Arbeitgeber schicken muss. Wahrscheinlich verschlechtert eine solche Aktion sogar das Arbeitszeugnis. Und man sieht sich ja immer zwei Mal im Leben.
Mein Tipp:
Schreibe eine normale Kündigung und schick diese deinem Arbeitgeber.
Hi Faffy,
na ja, eigentlich völlig egal. Normalerweise schreibt man „Hochachtungsvoll“. So würde auch Dein Arbeitgeber eine Kündigung unterschreiben, die nicht „nett“ gemeint ist. Man kann auch das „mfg“ oder das „Hochachtungsvoll“ ganz weglassen!
Wenn Du den Urlaub nicht mehr in „Natura“ nehmen kannst, ist Dein AG verpflichtet zur Auszahlung des Resturlaubes!
„mfg“
Daniel
Ich bin gerade dabei meine Kündigung an meinen Arbeitsgeber zu schreiben. Da es sich um keinen netten Brief handelt möchte ich auch diesen nicht mit:„Mit freundlichem Gruß“ beenden. Habe ich recht auf die auszahlung meines Resturlaubs?:
Hallo Faffy,
bezüglich der Unterschrift lasse einfach die Grußformel weg und setze Deinen Namen unter das Schreiben.
Was die Auszahlung der Urlaubstage angeht, kann ich Dir nicht weiterhelfen.
a groenewold