Liebe leute,
Herrn A (Minijob, unbefristet Arbeitsvertrag, Probezeit vorbeit) war vom 01.07.2012 bis 04.08.2012 krankgeschrieben und wurde gegen sein Willen zu Urlaub ab dem 06.08.2012 bis 28.08.2012 gezwungen. Am 11.08.2012 bekam Herr A Kündigung vom AG. In dem brief steht:
FRISTLOS KÜNDIGUNG
" Sehr geehrter… hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos. Hilfsweise erfolgt eine Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen.
Im Vertrag Steht: "Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits und jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Firma ist berechtigt, den Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Ausspruchs einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen "
Die Frage:
1- Was bedeutet das ganz genau? Ab wann gilt diese Kündigung?
2- Herr A möchte eine Klage Erheben. Hat er eine Chance hier zu gewinnen.
Danke für eure hilfe