Kündigungsschreiben des Arbeitgeber

Liebe leute,

Herrn A (Minijob, unbefristet Arbeitsvertrag, Probezeit vorbeit) war vom 01.07.2012 bis 04.08.2012 krankgeschrieben und wurde gegen sein Willen zu Urlaub ab dem 06.08.2012 bis 28.08.2012 gezwungen. Am 11.08.2012 bekam Herr A Kündigung vom AG. In dem brief steht:

FRISTLOS KÜNDIGUNG
" Sehr geehrter… hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos. Hilfsweise erfolgt eine Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen.

Im Vertrag Steht: "Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits und jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Firma ist berechtigt, den Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Ausspruchs einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen "

Die Frage:
1- Was bedeutet das ganz genau? Ab wann gilt diese Kündigung?
2- Herr A möchte eine Klage Erheben. Hat er eine Chance hier zu gewinnen.

Danke für eure hilfe

Hallo

Die Kündigung ist fristlos, also ab Zugang der Kündigung. Den Grund, der zur fristlosen Kündigung führt, muß der Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitteilen ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html Absatz 2, Satz 3). Gegen die Kündigung muß binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim ArbG eingereicht werden. Soweit die finanzielle Situation im Hinblick auf eine fachanwaltliche Begleitung schlecht ist, kann Anspruch auf Beratungs- bzw später Prozesskostenhilfe bestehen.

Wie gut die Chancen vor Gericht sind, hängt davon ab, was der Grund für die fristlose Kü ist und ob er einer gerichtlichen Betrachtung Stand hält.

Jetzt noch ein paar Nachfragen:
Wie wird man denn in den Urlaub gezwungen?
Zusätzlich interessant wäre auch, ob im Betrieb ein Betriebsrat existiert und wieviele Arbeitnehmer dort beschäftigt sind?

Gruß,
LeoLo

Danke Leo für dein Antwort. Zu deine Fragen:
1-Wie wird man denn in den Urlaub gezwungen?
Herr A musste nach seine Krankheit die Arbeit am 06.08.2012 wieder arbeiten- Er hat der Objektleiter das auch per sms am 01.08.2012 bestätig, dass er am 06.08.2012 zu Arbeit kommt. Ein Tag später rief der Chef an und sagte, Herr A muss Urlaub nehmen, damit der Vertreter bis zum ende des Monats arbeiten kann. Erst dann kann er sein Stellen wieder nehmen.

2- Zusätzlich interessant wäre auch, ob im Betrieb ein Betriebsrat existiert und wieviele Arbeitnehmer dort beschäftigt sind?
Ob die Firma einen Betriebsrat hat, dass weiss Herr A nicht. Er arbeitet als Reinigungskraft bei einem Kunde (Casino) der Firma. Dort ist er allein. Aber die Firma hat viele anderen Objekten mit mehereren Mitarbeiten.

Zusätliche Informationen:

  • In zwischen Zeit, ist der Objektleiter ins Urlaub gefahren. Herr A hat im Büro der Firma angerufen. Der Big boss (Der Geschäftführer) ist auch im Urlaub. Aber die Sekretärin hat ihm gesagt, dass der Kündigungsgrund ist: Herr A ist einfach zu Urlaub gegagen ohne Bescheid zu sagen. Was nicht stimmt. Herr A hat per SMS der Objektleiter informieren, dass er ab 06.08.2012 wieder zu Arbeite komme. Er wollte überhaupt kein Urlaub jetzt nehmen. Er hat andere Stelle (Vollzeit) und wollte im November Urlaub in der beide Job gleichzeitig nehmen.

  • Herr A konnte kein Urlaubsantrag unterschreiben. Der Objektleiter meint: Herr A konnte schon ins Urlaub gehen ohne den Antrag auszufüllen. Den Zettel wird er nachträglich unterschreiben.

Hallo

Gehe nicht über Los. Ziehe keine 200 Euro ein. Gehe direkt (also morgen) zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nimm vorab keinen weiteren Kontakt zur Firma auf.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank Leo,

morgen gehe ich zu Anwahlt.

Gruß
Nixxon

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