Kündigungsschreiben nicht auffindbar

Welche Reaktionen sind möglich und angebracht, wenn man ein Kündigungsschreiben erhalten hat, dieses aber nach einer Weile nicht mehr vorhanden ist, z. B. nach einem Einbruch, und wenn dieses Schreiben benötigt wird, um gerichtlich gegen die darin enthaltene Kündigung vorzugehen ?

Ist der Verfasser der Kündigung verpflichtet, auf Anforderung sofort ein Duplikat auszustellen, und werden durch eine solche Anforderung Fristen verlängert ?

Hallo an dieser Stelle.

…wo werden denn solche Fragen ausgekocht ?

Welche Reaktionen sind möglich und angebracht, wenn man ein
Kündigungsschreiben erhalten hat, dieses aber nach einer Weile
nicht mehr vorhanden ist, z. B. nach einem Einbruch, und wenn
dieses Schreiben benötigt wird, um gerichtlich gegen die darin
enthaltene Kündigung vorzugehen ?

…deutsches Arbeitsrecht ? Wenn ja, dann siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… sowie http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> ‚Ab wann muss man spätestens Kündigungsschutzklage eingereicht haben?‘

Ist der Verfasser der Kündigung verpflichtet, auf Anforderung
sofort ein Duplikat auszustellen(1), und werden durch eine solche
Anforderung Fristen verlängert(2) ?

(1)das Schriftstück liegt jetzt im Verantwortungsbereich des Empfängers. Aber man kann ja mal höflich fragen. Aber vielleicht kann ein (kopierter)Originalvertrag mit Datierung weiterhelfen
(2)wohl eher nein, siehe (1)

HTH
mfg M.L.

.

Hallo!

Also ich verstehe das Problem nicht. Wenn es um eine Kündigungsanfechtung geht, dann wird der Arbeitgeber doch wohl selbst die Kündigung im Prozess vorlegen oder?

Gruß
Tom