Welche Reaktionen sind möglich und angebracht, wenn man ein Kündigungsschreiben erhalten hat, dieses aber nach einer Weile nicht mehr vorhanden ist, z. B. nach einem Einbruch, und wenn dieses Schreiben benötigt wird, um gerichtlich gegen die darin enthaltene Kündigung vorzugehen ?
Ist der Verfasser der Kündigung verpflichtet, auf Anforderung sofort ein Duplikat auszustellen, und werden durch eine solche Anforderung Fristen verlängert ?
Welche Reaktionen sind möglich und angebracht, wenn man ein
Kündigungsschreiben erhalten hat, dieses aber nach einer Weile
nicht mehr vorhanden ist, z. B. nach einem Einbruch, und wenn
dieses Schreiben benötigt wird, um gerichtlich gegen die darin
enthaltene Kündigung vorzugehen ?
Ist der Verfasser der Kündigung verpflichtet, auf Anforderung
sofort ein Duplikat auszustellen(1), und werden durch eine solche
Anforderung Fristen verlängert(2) ?
(1)das Schriftstück liegt jetzt im Verantwortungsbereich des Empfängers. Aber man kann ja mal höflich fragen. Aber vielleicht kann ein (kopierter)Originalvertrag mit Datierung weiterhelfen
(2)wohl eher nein, siehe (1)
Also ich verstehe das Problem nicht. Wenn es um eine Kündigungsanfechtung geht, dann wird der Arbeitgeber doch wohl selbst die Kündigung im Prozess vorlegen oder?