Guten Tag zusammen.
Kenne ich eigentlich ganz gut aus in Sachen Recht…aber hier bin ich, denke ich, auf fremde hilfe angewiesen.
Folgender Sacherverhalt.
Ich habe mein Angesteltenverhältnis schriftlich gekündigt (am 28.09.2010)
In dem schreiben hieß es:
„unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit der ***** bestehende Arbeitsverhältnis zum 30.09.2010“
Doofer Fehler, ich wollte zum 31.10 kündigen.
jetzt bin ich im Oktober noch meiner Arbeit nachgegangen (war im Außendienst)
habe Aufträge eingegeben, habe auch seitens der Firma per Mail aufforderungen bekommen Reklamationen zu bearbeiten.
Bzw wöchentlich (im Oktober) Wochenpost + Musterprodukte für meine Kunden erhalten.
Leider bin ich die letzten 2 1/2 Wochen krank gewesen…wegen dem Stress und Druck der von der Firma maßiv auf mir lastet.
Nun, heute (!!!20.10.2010!!!) hab ich eine Kündigungsbestätigung per Post bekommen in der steht, dass Firma **** auf meinen Wunsch eingeht und das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2010 aufgelöst wurde.
Wohl gemerkt fahre ich heute noch den Firmenwagen der zur privaten Nutzung ist und nutze das Mobiltelefon.
Jetzt steh ich da! einen Monat nicht Krankenversichert, kein Gehalt einen Monat.
Soll ich klagen bzw bin ich im Recht und kann auf mein Gehalt bestehen?
Ich meine, ich hab ja unter einhaltung der gesetzlichen Fristen (4 Wochen) gekündigt und keinen Aufhebungsvertrag gefordert
Die Rechtschutz bezahlt in der Regel ein Informationsgespräch mit einem Anwalt.
Schritt 1: Rechtschutz informieren
Schritt 2: Anwalt kontaktieren.
Hier würde ich nicht lange zögern.
so wie ich das sehe, hat Deine Fa. Deine Kündigung ja nicht angenommen, da Du die Frist nicht eingehalten hast (versehentlich zum Ende Sept.)
Hast Du dann nochmals mit ausreichender Frist gekündigt?
Wenn nicht bist Du doch zunächst weiter in einem Beschäftigungsverhältnis und eine Auflösung bedarf Deiner Zustimmung.
Das ist keine Rechtsauskunft. Wenn Du Rechtsschutzversichert bist ruf doch Deine Vers. mal an. In der Regel gibt es schon eine telef. Aussage. Alleine eine Kostenzusage deutet schon darauf hin, daß Du im Recht bist.
Und mach das am Besten schon morgen.
Fehler macht jeder mal! Deine Firma ist bestimmt sauer, dass Du Dich auf Deine letzten Stunden hast krankschreiben lassen. (übrigens bist Du auch noch 4 Wochen nach Beschäftigungsende krankenversichert)
Wenn ein Anruf bei Deiner Firma nichts nützt und die auf stur stellen, schalte einen Anwalt ein. Ist vielleicht sowieso das Beste, da Du ja versichert bist.
Du bist auf jeden Fall im Recht.
So ganz einfach dürfte der Fall nicht sein. Aber für jeden Beobachter der Situation dürfte klar sein, dass es sich bei dem Datum 30.9. im Kündigungsschreiben um einen Irrtum handelte, der das Erkennen der Absicht nicht infrage stellen kann. Der Arbeitgeber hat das Schreiben ja offensichtlich auch genau in dem Sinne verstanden, wie es gemeint war. Denn sonst hätte er die faktische Weiterführung des Arbeitsverhältnisses weit über den 30.09. hinaus nicht hinnehmen dürfen. Ich vermute, dass das Annehmen der Arbeitsleistung andernfalls als arglistig zu qualifizieren wäre. (Aber das ist nur eine Vermutung.) Ich empfehle folgende Vorgehensweise: Gespräch mit dem oder Schreiben an den Arbeitgeber in dem Sinne „Sorry für meinen blöden Fehler, aber Sie haben das ja so verstanden, wie es gemeint war. Wir sind uns also einig, dass ich zum 31.10. aufhöre und Sie mich bis dahin bezahlen.“ Wenn dann kein deutlichen Kopfnicken (in welcher Form auch immer) folgt, wird dir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben. Wichtig ist natürlich, dass du weiterhin (bis 31.10.) von deiner Seite das Arbeitsverhältnis aufrecht erhältst, d. h. entweder deine Arbeitskraft anbietest und - soweit du nicht krankgeschrieben bist - arbeitest oder ordnungsgemäß das Kranksein nachweist, also Krankschreibungen einreichst. Ich vermute, dass es vor Gericht - sollte es soweit kommen - entscheidend darauf ankommen wird, dass du nachweist, dass der Arbeitgeber sich so verhalten hat, dass er erkennbar dein Schreiben in deinem Sinne verstanden hat, also auch nach dem 30.09. deine Arbeitsleistung und Krankschreibung so entgegennahm wie das innerhalb eines Arbeitsverhältnisses üblich ist.
Tja, das ist wirklich dumm gelaufen. Leider reicht da mein Rechtswissen nicht aus um eine kompetente Antwort zu geben. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Die Hausfee
Habe nochmal eine ganz böse E-mail geschrieben, unter berücksichtigung der Fakten und mit drohung mir rechtsbeistand zu holen.
Hatte um 10:30 einen Termin bei meinem Anwalt und hab um 10:20 nen Anruf von der Personaltante bekommen, dass der Geschäftsführer „einen guten Tag“ hattte und meine Kündigung doch regulär am 31.10 ausläuft…