Im Arbeitsvertrag eines Kollegen steht eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
Nehmen wir an er beginnt im Mai oder Juni eine neue Tätigkeit, muß
er dann schreiben, hiermit kündige ich meinen AV zum 30.April oder
muß es heißen zum 01.Mai bzw. für Juni dann den 31. Mai ??
Muss im Kündigungsschreiben der Name des derzeitigen
Betriebsleiters genannt werden oder reicht die Firmenbezeichnung ??
Firma XYZ
Herr/Frau Musterman
Sehr geehrte Herr/Frau Musterman
Die Frage deshalb weil der/die Betriebsleiter alle Nase lang
wechseln.