hallo forum,
ich möchte gerne einen fall schildern, der zwei fragen beinhaltet:
einem arbeitnehmer wird innerhalb der probezeit am 21.09.06 zum 05.10.06 gekündigt. als tages-datum auf dem kündigungsschreiben hat der arbeitgeber den 21.10.06 geschrieben, statt den 21.09.06, hat sich also um einen monat vertan. ist die kündigung denn so wirksam?
der arbeitnehmer weiß nicht, ob der vorgesetzte berechtigt ist, eine kündigung zu unterschreiben. dieser vorgesetzte ist genausoneu in der firma, wie der arbeitnehmer. es gibt daher noch keinen aushang zur unterschriftenberechtigung. unterschrieben hat er mit „i.V.“. in vorstellungsgesprächen wurde der vorgesetzte als zukünftiger regionalleiter und personalverantwortlicher präsentiert. aber auch erklärt, dass immer eine unterschrift von einem vorstandsmitglied bei personalentscheidungen dabei ist. soll sich der arbeitnehmer noch am besten eine liste der unterschriftenberechtigungen senden lassen?
grüße
anna