Kündigungsschutz

Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer? Ich will ganz schnell das Unternehmen wechseln, arbeite dort seit ca. 6 Wochen unter unmöglichen Bedingungen (bin Polier, habe Verantwortung, Sicherheitsvorschriften auf dem Bau werden auf meine ständigen Hinweise und Bitten nicht beachtet) ich will kündigen, habe einen neuen Job in Aussicht. In meinem Arbeitsvertrag wurde keine Kündigungsfrist, seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aufgeführt.
Wie lange muss ich nach meiner Kündigung bleiben?
Danke
Sybille

Hallo Sybille,

die Kündigungsfrist in ³622 BGB geregelt (kannst ja guggeln)

Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Sprich wenn du heute kündigst bist du Ende Juni raus. Vergiss nicht deine Urlaubstage, die du bis Ende Juni hast. Die kannst du entweder nehmen oder dir vergüten lassen. Das entscheidet aber der Arbeitgeber.

Da du erst seit 6 Wochen in diesem Betrieb bist, könnte auch eine Probezeit vereinbart sein. Das weiß ich in deinem Fall leider nicht. Denn hier heißt es Kündigungsfrist 2 Wochen! Also heute Freitag kündigen, dann ist Freitag in 2 Wochen dein letzter Arbeitstag.

Gruss Eric

Hallo Sybille,

das ist ganz einfach: Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen 4 Wochen zum 15 oder zum Monatsende. Und vielleicht wird man ja auch krank nach Kündigung. Oder man geht zum Arbeitgeber und wünscht eine Vertragsaufhebung und zwar sofort.

Viel Erfolg beim neuen Job!

Mit freundlichen Grüßen

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer? Ich w
schnell das Unternehmen wechseln, arbeite dort seit ca. 6
Wochen
Wie lange muss ich nach meiner Kündigung bleiben?
Danke
Sybille

ohne eine ausdrücklich vereinbarte Probezeit (622abs 3bgb) gilt 622abs 1bgb und dann 4 Wochen zum 15. Oder Letzten
MfG