Kündigungsschutz

Wir wohnen seit 26 Jahren als Mieter und haben jetzt
zum 31.05.2013 eine Kündigung wegen Eigenbedarfs
erhalten.
Ist die Kündigungsfrist rechtens?

Guten Tag
es gilt die Frist des § 573c BGB
Danach ist die Kündigung spätestens zum 3 Werktag eines Monats auf den Ablauf des übernächsten Monats möglich. D.h. Zugang bis 03.08.12 auf den 31.10.12.

Nach 5 und 8 Jahren kommen je 3 Monate dazu.
Das bedeutet, dass mit dem 31.05. noch ein Monat mehr gegeben wurde.

Wirksam ist die Kündigung dennoch aber nur, wenn der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Das muss der Vermieter beweisen.