kündigungsschutz

Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite bei der DIS AG, einer Zeitarbeitsfirma, heute wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass die DIS AG mir kündigen will, da sich der jetzige Auftraggeber (Einsatzfirma) beschwert hat und meinen Einsatz dort nicht mehr will (zu hohe Fehlerquote). Ich arbeite bei der DIS AG jetzt über 2 Jahre, ist es möglich, dass sie mir einfach so kündigen können und keinen Folgeauftrag für mich suchen müssen? Muss die DIS AG zumindest die Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit einem Rat helfen könnten. Ich bin sehr in Panik, weil ich als Geringverdiener keine Rücklagen habe und das Arbeitslosengeld nicht zum Leben reichen wird. Bitte sagen Sie mir was ich wie tun kann.
Ich danke Ihnen sehr!
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Fischer

arbeite bei Zeitarbeitsfirma, heute
am Telefon mitgeteilt, dass kündigen
will, da sich der jetzige Auftraggeber (Einsatzfirma)

beschwert hat und meinen Einsatz dort nicht mehr will (zu hohe Fehlerquote). Ich arbeite bei der DIS AG jetzt über 2 Jahre,

Guten Tag,

die DIS beschäftgigt mehr als 10 Arbeitnehmer, so dass das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Das bedeutet, dass man Ihnen nur mit einem Grund kündigen kann.
Wenn Sie nicht abgemahnt wurden, dann kann der Wegfall des Kunden allenfalls eine betriebsbedingte Kündigung werden. Davor müssen aber Stellen geprüft werden und die DIS muss beweisen, dass es keine für Sie passenden freien Stellen gibt.
Natürlich ist in jedem Falle die Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (jetzt also frühestens auf den 30.04.) einzuhalten (§ 622 Abs. 2 BGB)
Sie können sich selbst beim Arbeitsgericht über die Rechtsantragsstelle oder mit Prozesskostenhilfe durch einen Anwalt/in gegen eine Kündigung und gegegebenenfalls die falsche Frist wehren.
Alles Gute

Hallo Achim S.,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe!! Ich bin so verzweifelt. Ich hatte noch nie von der DIS eine Abmahnung bekommen, bei den letzten 2 Einsätzen waren die Kunden jeweils sehr zufrieden, deshalb war ich jetzt so geschockt. Am Montag soll das Kündigungsgespräch mit der Bereichschefin von der DIS Geschäftsstelle erfolgen, bei dem sie mir die Kündigungsgründe oder den Kündigungsgrund erläutern will. Ich habe solche Angst davor und weiß nicht wie ich in diesem Gespräch reagieren soll. Können Sie mir Tips geben, denn ich bin da absolut keine Heldin und lasse mich schnell einschüchtern.
Ich danke Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
Ulla123

Ruhe bewahren
Nichts unterschreiben, wenn Sie es nicht klar verstehen
Den Empfang können Sie quittieren, aber wirklich nur den Empfang der Kündigung
Verzichten Sie keinesfalls auf die Kündigungsfrist
Wenn man Ihnen eine Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet, erst mitnehmen niemals sofort unterschreiben, auch wenn DIS sagt, dass dann das Angebot weg ist.
Sie könnten sich au

Hallo Achim S.,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe!! Ich bin so verzweifelt.
Ich hatte noch nie von der DIS eine Abmahnung bekommen, bei
den letzten 2 Einsätzen waren die Kunden jeweils sehr
zufrieden, deshalb war ich jetzt so geschockt. Am Montag soll
das Kündigungsgespräch mit der Bereichschefin von der DIS
Geschäftsstelle erfolgen, bei dem sie mir die Kündigungsgründe
oder den Kündigungsgrund erläutern will. Ich habe solche Angs

davor und weiß nicht wie ich in diesem Gespräch reagieren
soll. Können Sie mir Tips geben, denn ich bin da absolut keine
Heldin und lasse mich schnell einschüchtern.
Ich danke Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
Ulla123

Ruhe bewahren, nichts unterschreiben
Nicht auf die Kündigungsfrist verzichten
Nur Empfang der Kuendiigung bestätigen
Aufhebungsvertrag mit Abfindung nicht sofort unterzeichnen, mit nach Hause nehmen
Wenn das Angebot dann nicht mehr gilt , war es sowieso schlecht
Nehmen Siejemanden mit als Zeuge
Alles Güte

Liebe Frau Fischer,

natürlich kann er Sie nicht einfach so kündigen, weil der jetzige Auftraggeber sich beschwert hat. Sie sind seit zwei Jahren dort beschäftigt. Sie haben Kündigungsschutz. Daher muss Ihr Arbeitgeber gute Gründe haben, wenn er Sie kündigen will. Und diese wären: betriebsbedingt oder verhaltensbedingt.

Betriebsbedingt bedeutet, dass er eine große Auftragsflaute hat und Sie auf keinen Fall irgendwo einsetzen kann. Aber auch das genügt nicht: Denn selbst dann hat er eine Sozialauswahl zwischen mit Ihnen vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen.

Verhaltensbedingt kommt nicht in Betracht, denn Sie haben sich nicht fehlverhalten. Und selbst wenn: Dann müssten Sie erst mehrfach einschlägig abgemahnt worden sein.

Also: Erheben Sie auf jeden Fall Kündigungsschutzklage. Diese werden Sie gewinnen oder - ein Trostpflaster - Sie schlagen eine Abfindung heraus gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gern helfen wir Ihnen dabei.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.

Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen