Kündigungsschutz

  1. Welche Frist muss er einhalten?
  2. Welche weiteren Thmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts?
  3. Welche Instanzen gibt es?
  4. Was ist eine Güteverhandlung? Welcher Zweck?
  5. Besonderheiten und Kosten?

Fragen über fragen bittte hilft mir. Mein Kopf qualmt schon… :frowning:

Zu Frage 1: die Fristen ergeben sich aus den Arbeitsvertrag, meistens 3 Monate nach ausgesprochener Kündigung.
ZU Frage 2: Alles was mit dem Arbeitsplatz, der Arbeit, Kündigung, der Arbeitssicherheit, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung,Arbeitsunfähigskeitsversicherung,
Abfindungen, Auflösungsvertrage und andere Absprachen die nicht im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wurden.
zu Frage3: das Arbeitgericht ihres Zuständigkeitbereich, nächste Instanz Landesarbeitsgericht, nächste Instanz
Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht,
nächste Instanz europäisches Arbeitsgericht.
Zu Frage 4:Eine Güteverhandlung wird meistens eine gesetzt um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen!
Zu Frage 5: Bezieht sich Frage 5 zu Frage 4? wenn ja!
Dann ist diese die Antwort:
die außergerichtliche Eingung eines Sachverhaltes wird durch beide Streitparteien friedlich und zugunsten beider Parteien niedergelegt oder beigelegt. Die Kosten tragen beide Parteien.
wenn nicht! Dann ist dies die Antwort:
Gerichtverhandlungen sollen Streitigkeiten beenden und die Rechtsicherheit wiederherstellen. Die Kosten werden in den meisten Fällen von der Rechtschutzversicherung übernommen. Wenn diese nicht vorhanden ist kann man beim Gericht eine Antrag auf Rechtskostenbeihilfe stellen. Das Gericht entscheidet dann wie hoch diese Ausfallen kann.

s:

  1. Welche Frist muss er einhalten?

Der AN muss binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben

  1. Welche weiteren Thmen fallen in den Zuständigkeitsbereich

§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz hat den Zuständigkeitsbereich

des Arbeitsgerichts?
3. Welche Instanzen gibt es?

Arbeitsgericht - Landesarbeitsgericht - Bundesarbeitsgericht

  1. Was ist eine Güteverhandlung? Welcher Zweck?

In der 1. Instanz beim Arbeitsegrichts soll schnell eine gütliche Eingung (Vergleich) gefunden werden, um die Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen

  1. Besonderheiten und Kosten?

In der ersten Instanz trägt der Verlierer die Gerichtskosten, aber die Parteikosten (Anwaltskosten ) trägt immer jeder seine eigenen

Fragen über fragen bittte hilft mir. Mein Kopf qualmt
schon… :frowning:

Das wird schon …