Hallöchen,
vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid. Ich bin momentan
mit unserer ersten Tochter im zweiten Erziehungsjahr, welches
noch bis zum 28.07. 2006 geht. Ende Mai 2006 kommt unser
zweites Kind zur Welt und mich würde interessieren, ob sich
mein Kündigungsschutz damit verlängert oder ob mein
Arbeitgeber mit Ablauf 28.07. 2006 das Recht hat mich zu
kündigen?
Hallo
Der besondere Küschutz des Berzgg endet i.d.R. mit dem 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Wenn Du also für das kommende Kind wieder 3 Jahre Elternzeit beanspruchst, also bspw. bis Ende Mai 2009, hast Du auch weiter bis dahin den Küschutz.
Gruß,
LeoLo
vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid. Ich bin momentan
mit unserer ersten Tochter im zweiten Erziehungsjahr, welches
noch bis zum 28.07. 2006 geht. Ende Mai 2006 kommt unser
zweites Kind zur Welt und mich würde interessieren, ob sich
mein Kündigungsschutz damit verlängert oder ob mein
Arbeitgeber mit Ablauf 28.07. 2006 das Recht hat mich zu
kündigen?