Kündigungsschutz

HAllo!

Mitarbeiter A ist bei Werbeagentur A angestellt. In seinem Arbeitsvertrag stehen keine Klauseln bzgl. Kundenschutz o.ä.

Mitarbeiter A hat in Werbeagentur A gekündigt und sich mit einer eigenen Werbeagentur (Werbeagentur B) selbständig gemacht. Darf er Kunden, die er bei Agentur A betreut hat mit seiner Agentur B ansprechen, ohne dass Agentur A rechtliche Schritte einleiten kann.

Wie ist das generell? Hätte Mitarbeiter A beim Ausscheiden aus Agentur A ein Teil der betreuten Kunden oder eine Entschädigung zugestanden? Mitarbeiter A war seit Gründung der Agentur A dabei.

Hallo,

manchmal wundere ich mich schon darüber, wie manche ticken…

Darf er Kunden, die er bei Agentur A betreut hat mit
seiner Agentur B ansprechen, ohne dass Agentur A rechtliche
Schritte einleiten kann.

Darauf fällt einem selbst keine Antwort ein? Ich bin Bäcker und stelle Brötchen her. Darf ich die beim Wechsel in eine andere Bäckerei mitnehmen und dort verkaufen? Er will Kundenadressen klauen!

Wie ist das generell? Hätte Mitarbeiter A beim Ausscheiden aus
Agentur A ein Teil der betreuten Kunden oder eine
Entschädigung zugestanden?

Hä? Er bekam Geld am Monatsende! Und Urlaub und einen Zuschuß zur Krankenversicherung etc. Weil er seinen Job gemacht hat! Wofür will er denn nun noch mal Kohle? Hätte die freundliche Verkäuferin beim ALDI denn eine Entschädigung zu bekommen, wenn sie geht? Für ihre Freundlichkeit und weil deshalb so viele Neukunden geworben hat?

Mitarbeiter A war seit Gründung der Agentur A dabei.

Aber sie gehört ihm nicht, er war kein Gesellschafter und kein freier Handelsvertreter, sondern angestellt? Oder hab ich was übersehen?

Dann bekommt er Geld für seine Arbeit und wenn er geht noch einen Gruß mit auf den Weg.

T.

Mitarbeiter A möchte keine Kunden klauen, nur bestehende Kontakte nutzen. Ein Bäcker, der sich selbständig macht, darf ja auch seine Bröthchen an Kunden A verkaufen, der vorher zur Bäckerei A ging. Und das wurde Mitarbeiter A nicht per Vertrag verboten.

Warum wird direkt in solch einem Ton angegriffen? Geht das nicht auch auf einer sachlichen Ebene? Das der zweite Teil der Anfrage vielleicht unrealistisch ist, kann man auch anders mitteilen. Sind wir hier im Kindergarten??

Sorry, angreifen wollt ich sicher keinen.

Und das wurde Mitarbeiter A nicht per Vertrag verboten.

Aber deshalb ist es doch auch nicht erlaubt. Er will das (von ihm in Lohnarbeit geschaffene) geistige Eigentum des früheren Arbeitgebers zum neuen mitnehmen. Das ist nix anderes, als Brötchen klauen.

Denn er war doch angestellt? Oder?

Sind wir hier im Kindergarten??

Nein, genau deshalb hatte mich (selbst Arbeitgeber) die Frage so aufgeregt.

VG
T.

BGH sieht das anders
Hi!

Sorry, angreifen wollt ich sicher keinen.

Ich fand den Tonfall auch nicht besonders schlimm.

Aber deshalb ist es doch auch nicht erlaubt. Er will das (von
ihm in Lohnarbeit geschaffene) geistige Eigentum des früheren
Arbeitgebers zum neuen mitnehmen. Das ist nix anderes, als
Brötchen klauen.

Da liegst Du falsch! Das geistige Eigentum ist das Produkt eines Unternehmens, keinesfalls sind es die Kunden (oder bist Du das geistige Eigentum von ALDI, wenn Du dort einkaufst?).

Der BGH (Az.: I ZR 303/01) sieht die Abwerbung von Kunden als normal. Es gehört zum normalen Wettbewerb.

Insbesondere dann, wenn es vertraglich keinen Wettbewerbsverbot gibt.

Natürlich darf das nicht schon dann passieren, wenn der Mitarbeiter noch beschäftigt ist!
Und natürlich darf der Mitarbeiter sich keine Kundenliste ausdrucken und mitnehmen…

Nein, genau deshalb hatte mich (selbst Arbeitgeber) die Frage
so aufgeregt.

Das steht Dir natürlich zu - auch, wenn Du hier falsch liegst.

LG
Guido

Hallo,

hab ich mich so falsch ausgedrückt? Natürlich wird sich keiner aufregen, wenn der AN sich als Mitarbeiter einer neuen Agentur an einer Ausschreibung bei jemanden beteiligt, der früher sein Kunde in der ehemaligen Agentur war. Das ist Wettbewerb. Aber sich Wissen zunutze zu machen, nach dem Motto „ich weiss, was Sie dort bezahlen, wir machen´s jetzt 3 Punkte billiger“ und das quer durch die Adressdatenbank, ist nicht nur problematisch, da würde ich als Agentur A auch gegen vorgehen.

Ein Wettbewerbsverbot schliesst aus, dass ich unmittelbar nach einer Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen anfange. Darum gings dem Frager aber wohl nicht. Der wollte die Daten des früheren AG für sein neues Unternehmen nutzen. Und es klang nicht nach Einzelfall, sondern nach ausgedruckter Adressliste. Er meinte ja, er hätte beim Ausscheiden sogar Anspruch auf Extra-Prämie, weil er geholfen hat, diese Kunden zu werben. Während er genau dafür entlohnt wurde.

Und da liegt er nun ja wohl völlig quer.

VG
T.

Hallo,

Ein Wettbewerbsverbot schliesst aus, dass ich unmittelbar nach
einer Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen anfange.

Es wurde aber kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… „Unmittelbar mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet die Pflicht des Arbeitnehmers, seinem - ehemaligen - Arbeitgeber keine Konkurrenz zu machen.“

Und es klang
nicht nach Einzelfall, sondern nach ausgedruckter Adressliste.

Das ist jetzt aber nur deine Vermutung. So direkt konnte ich das bisher da nicht rauslesen.

MfG

Hi!

Ein Wettbewerbsverbot schliesst aus, dass ich unmittelbar nach
einer Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen anfange. Darum
gings dem Frager aber wohl nicht.

Ich habe es auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Der wollte die Daten des
früheren AG für sein neues Unternehmen nutzen.

Er wollte die Kontakte nutzen - ja.

Und es klang
nicht nach Einzelfall, sondern nach ausgedruckter Adressliste.

Das habe ich so nicht gelesen - das ist allein Deine Interpretation. Wenn ich an das Unternehmen denke, in dem ich als Dienstleister tätig war, fallen mir auf Anhieb (nach 4 Jahren) noch gute 20 der von mir betreuten 40 Kunden mit Ansprechpartner ein, weitere 10 nur noch mit Namen des Unternehmens.
Dafür bracuhe ich keine Adressliste…

Er meinte ja, er hätte beim Ausscheiden sogar Anspruch auf
Extra-Prämie, weil er geholfen hat, diese Kunden zu werben.

Nö, er fragte, ob das so ist!

Und da liegt er nun ja wohl völlig quer.

Dagegen sagte ich auch nichts.

LG
Guido

Hallo,

Und natürlich darf der Mitarbeiter sich keine Kundenliste
ausdrucken und mitnehmen…

Wenn ich plane mich selbstständig zu machen und mir jeden Tag eine Fa., einen Namen und Adresse merke und zu Hause aufschreibe, wo ist da der Unterschied zur Kopie?

Gruß Volker

Hi!

So lapidar es klingen mag:

In der Tatsache, dass die Kopie während der Arbeitszeit mit den Mitteln des Arbeitgebers gefertigt wird.

Dein Gehirn kannst Du schlecht in der Firmal lassen (ok, es gibt Leute, die nehmen es gar nicht erst mit *g*).

Es ist auch nicht statthaft, noch während der Tätigkeit (in den letzten Tagen) Kunden abzuwerben (Treuepflicht) - es spricht aber nichts dagegen, es einen Tag nach Beendigung des Arbeitsvertrags zu machen.
Da sehe ich auch nicht wirklich einen nennenswerten Unterschied.

LG
Guido

Kleine Korrektur

Es ist auch nicht statthaft, noch während der Tätigkeit (in
den letzten Tagen) Kunden abzuwerben (Treuepflicht) - es
spricht aber nichts dagegen, es einen Tag nach Beendigung Ende des
Arbeitsvertragsverhältnisses zu machen.

Bevor das falsch verstanden wird…