kündigungsschutz

gibt es eine möglichkeit einen mietvertrag so zu gestalten, dass er ausser bei groben verstössen nicht kündbar ist?
wollten eine immobilie kaufen, der eigentümer will sie aber nur vermieten und auch auf lange zeit (alter bauer :smile:).
möchte halt nicht jetz geld rein stecken und alles herrichten und dann in paar jahren wieder ausziehen müssen…z.b. weil es dann (z.b. von erben) verkauft wird und der käufer hat eigenbedarf oder so.

Hallo Christina,
was sollte einen Eigentümer dazu bewegen, eine Immobilie unkündbar zu vermieten?
Das würde ich als Eigentümer in keinem Falle tun.
MfG BM

Kannst dir ein Wohnrecht
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=644
einräumen lassen.
Um ZV von späteren Gläubigern auszuschließen, kannst du es grundbuchlich sichern lassen.

…aber ob das Bäuerlein das macht, möchte ich bezweifeln.
Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

möchte halt nicht jetz geld rein stecken und alles herrichten
und dann in paar jahren wieder ausziehen müssen…z.b. weil es

Das kann man anders regeln, nämlich mit einem Vertrag, der die Investitionen genau beschreibt und festlegt, dass bei einer Kündigung im Zeitraum X der investierte Betrag ganz oder teilweise vom Vermieter zurückerstattet werden muß.