Ein Arbeitnehmer ist in England angestellt arbeitet aber in Deutschland im home office, es gibt eine deutsche Niederlassung mit mehr als 10 Mitarbeitern, in dieser ist er aber nicht angestellt.
Der Arbeitgeber kündigt und verweist darauf, dass der Arbeitnehmer der einzige Mitarbeiter in Deutschland ist, der für die englische Firma arbeitet und daher gilt kein Kündigungsschutz, da weniger als 10 Mitarbeiter in Deutschland.
Ist dies rechtens?