kündigungsschutz bei betriebsübernahme

guten abend.auch ich habe eine frage die meine weitere berufliche zukunft bestimmt.
nach einer bewerbung für einen heimbetrieb innerhalb einer kaserne habe ich nun den zuschlag erhalten. ich bin in diesem objekt pächter und normal selbstständig wie „draussen“ auch.pachtvertrag ist aufgesetzt und fertig zur unterschrift.nun wurde mir unterbreitet das ich das vorhandene personal für ein jahr zu gleichen bedingungen weiterbeschäftigen muss(2 festangestellte)meine frage dazu
kann ich die arbeitsverträge neu aufsetzen ggfs.auch zu schlechteren konditionen?muss ich die damen weiterbeschäftigen obwohl es wirtschaftlich keinen sinn macht?(der vorpächter konnte die angestellten nur noch schwer bezahlen)selbst aus wirtschaftlichen gründen ist es mir angeblich nicht möglich dieses personal abzubauen.muss eine übernahme des personals explizit im Pachtvertrag aufgelistet werden? ich bedanke mich schon mal recht herzlich für alle antworten.bitte um nachsicht für meine permanente kleinschreibung

Guten Tag.
Hier liegt wohl ein Betriebsübergang nach $ 613a BGB vor.
Da übernehmen Sie alle vorhandenen Arbeitsverträge in der bestehenden Form und können - wobei dafür die Voraussetzungen uU nach KSchG vorliegen müssen - frühestens nach 1 Jahr etwas ändern.
Lassen Sie sich vor Ort von einem Arbeitsrechtler beraten. Das kann das ganze wirtschaftliche Konzept sprengen

Schönes Wochenende