Hallo!
Person A wohnt mit Person B und Person C in einer Whg. als WG zusammen Person B ist der Sohn, der Vermieter. Person A hat einen Freund was Person B nicht möchte. Person B sagt zu Person A wenn du deinen Freund hier hin holst werde ich dafür sorgen das du ausziehen musst.
Person A hat sich heimlich mit dem Freund getroffen in der gemeinsamen Whg. wo alle Personen Ihren Mietteil zahlen und normalerweise die gleichen Rechte haben müssten.
Person B hat sich über Person A und deren Freund ausgibig bei seinen Eltern ausgelassen. Und begründet sein Verhalten mit Liebe und das er das nicht ertragen könnte wenn person A mit ihrem Freund in ihrem zimmer sitzt.
Das Kündigungsschreiben wurde aufgesetzt, aber noch nicht abgeschickt.
Sollte Person A ihren Freund in die whg. lassen bekommt sie die Kündigung. Ist das Rechtens?
Darf Person A aus solchen Banalen Gründen vor die Türe gesetzt werden?
Was sagt das Mietrecht? Kennt jemand irgendwelche Paragrafen mit denen Person A argumentieren kann?
Danke für jede Antwort
LG DAWN
Guten Morgen,
der Vermieter muss dulden, dass du Besuch empfängst.
Dabei kann es dem Vermieter egal sein, wen du einlädst, so lange dadurch seine eigenen Belange oder diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt sind.
Auf gut Deutsch: Du kannst dir theoretisch einen Marsmenschen einladen, wenn dieser sich gesittet aufführt und mit seinem Raumschiff die Einfahrt nicht zuparkt.
Wegen der Kündigung würde ich mir keine sorgen machen. Regelt der § 573 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
Fristlose Kündigungen sind ebenfalls nicht wirksam, denn dann müsste eine schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters vorliegen, welche hier ebenfalls nicht vorliegt.
Gruß
Stiefel
Mahlzeit,
müsste eine schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters
vorliegen, welche hier ebenfalls nicht vorliegt.
wobei bis jetzt unklar ist, wer denn im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist: ist es A, B, C, …, X, Y?
mfg
ED
Mahlzeit,
müsste eine schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters
vorliegen, welche hier ebenfalls nicht vorliegt.
wobei bis jetzt unklar ist, wer denn im Mietvertrag als
Mieter aufgeführt ist: ist es A, B, C, …, X, Y?
Hallo,
danke für die Antworten…
Person A B und C haben jeder einen eigenen Mietvertrag für ihr Zimmer für das auch jeder seine Miete abhängig von den qm bezahlt. Bad Küche und WC sind Räume für die jeder zahlt.
ALso ist Person B und seine Eltern theoretisch gesehen nicht dazu in der Lage Person A deswegen rauszuwerfen, (person a macht nichts kaputt lässt sich nichts zu schulden kommen und zahlt regelmässig die miete)?
LG Dawn
Finde ich verwegen, wie jmd. ohne Kenntnis des Mietvertrags solche Aussagen treffen kann…
Es gibt z.B. eine Situation, wo die Lage nicht so ist wie oben dargestellt. Wenn A einen Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer hat, ist eine Kündigung innerhalb von 15 Tagen möglich.
Ob das hier zutrifft kann ich natürlich auch nicht sagen, da ich den Mietvertrag nicht kenne.
Gruß n.
Ein Paragraf, den ich noch ins Feld führen würde, hat mit dem Mietrecht gar nichts zu tun. Er lautet:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) […]