Kündigungsschutz bei mündlichem Mietvertrag?

Hallo liebe Experten,
ich hoffe, ihr könnt mir schnell helfen, da mir jeder was anderes erzählt. Die Situation:

In eine 3-Zi-Wohnung mit einem Hauptmieter (H) und einem Untermieter (U1) zieht ein zweiter Untermieter (U2). Es wird ein mündlicher Mietvertrag geschlossen (wie auch zwischen H und U1 bereits besteht). U1 stimmt dem Einzug von U2 zu. U2 bezieht das dritte Zimmer mit eigenen Möbeln.
Wegen persönlichen Differenzen zwischen U1 und U2, fordert U1 nach kurzer Zeit den Auszug von U2 und droht mit eigenem Auszug. Daraufhin kündigt H U2 mündlich im laufenden (schon bezahltem) Monat.

Frage:
1.Welche Kündigungsfristen gelten hier? Ab wann wird gezählt, sofort oder ab nächsten 1.?

  1. Ist die Kündigung rechtwirksam?

  2. Kann H auf Mietzahlung bestehen bei sofortigem Auszug von U1 oder U2?

Danke schonmal im Voraus
MfG Huhn

Hallo Fragende/r

meiner Meinung nach müsste bei einem Mündlichen Vertrag das BGB gelten. Also 3 Monate zum Monatsende…

Das Heißt wenn Du nun im Dez. 2010 gekündigt hast. Dann Auszug zum 31.03.2010.

Hallo aus Bernburg,

ich helfe hier vielen und mag solche konstruierten Situationen nicht. Hab eben Schnee gefegt und sehr gute Laune und lehne die Konstruktion mal nicht ab.

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Auch wenn sofort ausgezogen wird, ist für die Kündigungsfrist die volle Miete fällig.

LG aus Bernburg

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
LG

Sorry Huhn,
ich weiß nicht durch welchen Fehler Du an mich geraten bist. Bin nur interessiert an Mietrecht und KEIN Experte.
Wünsche Dir trotzdem ein schönes Wochenende und das Du einen Experten findest für Dein Problem.

Hallo,
auch mündliche Mietverträge sind wirksam, es gelten dieselben Rechte und Pflichten wie bei einem schriftlichen Mietvertrag. Wie es in diesem Fall im Einzelnen aussieht weiss ich leider nicht, würde dir aber raten, die Situation möglichst einvernehmlich aufzulösen - es hat ja sicherlich wenig Sinn, hier auf dem Mietvertrag zu bestehen.
Viel Glück!

Hallo.
Aufgrund von eigenem Umzug konnte ich nicht antworten.
Bitte an einen Experten wenden, da ich keiner bin.

MfG