Kündigungsschutz bei Schwangeren

Hallo,

meine Freundin und ich diskutieren über folgende Lage:

Eine Auszubildende wird gegen Ende ihrer Lehrzeit schwanger. Muss sie dann der Chef übernehmen, obwohl dies eigentlich nicht geplant war?

Meine Freundin sagt ja, ich denke eher nein, da das Angestelltenverhältnis sowieso ausgelaufen wäre.

Vielen Dank für Eure Antworten

Grüße Kerstin

Hallo,
die Ausbildung endet mit deren Ablauf*, eine Übernahme bzw. ein
Neuvertrag als Angestellte/Arbeiterin ist rechtlich nicht einklagbar
es sei denn, es lag eine entsprechende schrifliche Zusage vor.
* ohne eine besondere Kündigung

Gruss

Günter Czauderna

Befristeter Vertrag
Hi!

Ein Ausbildungsvertrag ist ein befristeter vertrag!

Er läuft mit Ende des Zwecks (sprich: Prüfung - in der Regel zumindest) aus. Danach muss er nicht gekündigt werden, er ist beendet. Wie bei jedem anderen befristeten Vertrag gilt auch hier: Egal, ob schwanger oder nicht!

LG
Guido