Kündigungsschutz bei Übernahme

hallo,

frau R kommt aus dem erziehungsurlaub am 30.06. und bekommt nun die kündigung.

kündigungsfrist lt. arbeitvertrag ist sechs wochen zum quartalsende, also frühestens der 30.09.

es besteht zum zeitpunkt der kündigung kein kündigungsschutz wg. der geringen anzahl der AN.

zum 01.08. wird jedoch das büro von einem anderen „geschluckt“ und dann erhöht sich ab diesem zeitpunkt die anzahl der MA auf ca. 40.

frage:

ist für den kündigungsschutz der zeitpunkt des ausspruches der kündigung relevant oder der zeitpunkt der beendigung des arbeitsverhältnisses am 30.09. ?

gruß

hallo,

ist für den kündigungsschutz der zeitpunkt des ausspruches der
kündigung relevant

Ja.

Allerdings wäre da noch -> ‚‘(4) 1Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam.’’
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Wäre nun interessant, da ja der Betriebsübergang bereits bekannt ist.

MfG