hallo,
frau R kommt aus dem erziehungsurlaub am 30.06. und bekommt nun die kündigung.
kündigungsfrist lt. arbeitvertrag ist sechs wochen zum quartalsende, also frühestens der 30.09.
es besteht zum zeitpunkt der kündigung kein kündigungsschutz wg. der geringen anzahl der AN.
zum 01.08. wird jedoch das büro von einem anderen „geschluckt“ und dann erhöht sich ab diesem zeitpunkt die anzahl der MA auf ca. 40.
frage:
ist für den kündigungsschutz der zeitpunkt des ausspruches der kündigung relevant oder der zeitpunkt der beendigung des arbeitsverhältnisses am 30.09. ?
gruß