Kündigungsschutz für Ersatzbetriebsräte

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um Kündigungsschutz für Ersatzbetriebsräte.

Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass Ersatz-BR’e nur dann Kündigungsschutz haben, wenn sie

a) ordnungsgem. geladen wurden (logisch!)
b) ihre Ladung nicht initiiert wurde, nur um einen Kündigungsschutz herbeizuführen; d. h. die regulär abwesenden BR-Mitglieder tatsächlich verhindert waren - wird ja vielleicht gerne gemacht, wenn Ersatzleute auf einer (gedachten) „Abschlussliste“ stehen.(klingt ja auch noch logisch!)
und
c) auch für’s Unternehmen maßgebliche Anträge (Mehrarbeit, personelle Einzelmaßnahmen, große strategische Verhandlungskonzepte) beraten u n d beschlossen wurden.

Letzteres würde ja bedeuten, dass kein Kündigungsschutz besteht, wenn nur „normale Eingänge“, die lediglich zur Kenntnis genommen wurden, behandelt wurden und / oder kein Beschluss gefasst wurde.

Konkreter Praxisfall:
Unser Vorsitzender hat heute dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass der am Vortag beratene Mehrarbeitsantrag abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber hat daraufhin telefonisch „noch etwas 'draufgepackt“, d. h. die Bedingungen leicht verbessert und um ein Überdenken gebeten. In der daraufhin heute einberufenen Sondersitzung waren zwei in dieser Wahlperiode das erste Mal geladene Ersatzbetriebsräte anwesend. Unser Vorsitzender hat jedoch nach Diskussionsende nur zusammengefasst und festgestellt, dass wir dann ja nach wie vor nicht zustimmen würden und sah, da der Beschluss vom Vortag aufrecht erhalten wurde, keinen Bedarf erneut abzustimmen.
Haben die beiden zum ersten Mal Geladenen nun wirksamen Kündigungsschutz oder war’s nur eine „Nice-to-have-Diskussion“…?
Herzlichen Gruß
Kati

Hallo Kati,
zunächst, ein Vertretungsfall liegt immer vor, wenn ein „normales“ BR-Mitglied persönlich oder rechtlich verhindert ist.
Eine BR-Sitzung muss im Vertretungsfall überhaupt nicht stattgefunden haben. Hatte ein BR-Mitglied Urlaub, war krank oder z. B. auf einem Seminar, war das zuständige Ersatzmitglied als Stellvertreter BR-Mitglied, egal ob in diesem Zeitraum eine Sitzung war oder nicht. Dementsprechend hat es auch den Kündigungsschutz, einschließlich des nachwirkenden Kündigungsschutzes von einem Jahr.
Man ist immer BR, nicht nur während der Sitzung!
Und wenn es eine Sitzung gab, ist es auch völlig unerheblich, ob Beschlüsse gefasst wurden oder „nur“ diskutiert bzw. beraten wurde, es war immer eine vollständige Sitzung. Selbst wenn Ihr Euch nur über Ereignisse der letzten Zeit unterhaltet und dabei Kaffee trinkt, ist das Betriebsratsarbeit.
Übrigens: auch der Beschluss einen Beschluss aufrecht zu erhalten ist ein Beschluss. Also Niederschrift nicht vergessen!
Zudem, allein der/die BR-Vorsitzende entscheidet, ob ein Ersatzmitglied zu laden ist. Hat er/sie entschieden, dass die Einladung erforderlich ist, ist diese rechtsverbindlich.
Eine schwere Verfehlung wäre die Unterlassung einer notwendigen Einladung.
Über eine eventuelle Verhinderung entscheidet allein das jeweilige BR-Mitglied und keineswegs der Arbeitgeber. Den geht es im Übrigen auch gar nichts an, was während der BR-Arbeit gemacht wird.
(BR-Arbeit ist beileibe nicht nur BR-Sitzungen)

Also konkret:

Zu a) wenn ein Ersatzmitglied schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf irgendeine andere geeignete Weise eingeladen wurde, dann ist es ordnungsgemäß eingeladen.

Zu b) eine initiierte Einladung gibt es nicht! JEDE Einladung ist ordnungsgemäß. Es gibt dem Arbeitgeber gegenüber auch nicht den kleinsten Hauch von Rechenschaftspflicht.

Zu c) Betriebsratsarbeit ist völlig unabhängig von Beschlussfassung. Diese ist nur ein winzig kleiner Teil der Betriebsratsarbeit. Auch Beraten und sich Austauschen ist Betriebsratsarbeit.

Also: Deine Kollegen haben selbstverständlich den Kündigungsschutz einschließlich Nachwirkung!!!
Nice to have Diskussionen gibt es für Betriebsräte überhaupt nicht! Jede Beratung und jeder Erfahrungsaustausch ist echte BR-Arbeit.
Mein ganz dringender Rat:
Besucht Seminare, und zwar alle BR-Mitglieder. Lasst Euch von Eurer Gewerkschaft beraten und/oder wendet Euch an einen der vielen privaten Seminaranbieter.
BR I, BR II und BR III sind Pflicht für jedes BR-Mitglied.
AR I, AR II und AR III sind dringend anzuraten.
(Schau in einen der unzähligen Kataloge, die Euch sicher auch ins Haus flattern, dann weißt Du, was mit diesen Abkürzungen gemeint ist.)
Wenn Euer Arbeitgeber sich querstellt, fasst den Beschluss Euch anwaltlich beraten zu lassen und beauftragt eine Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ach ja, ganz wichtig: Euer Schriftführer muss ungedingt die entsprechenden Fachseminare besuchen! Ich bin viele Jahre Schriftführer unseres BR gewesen und bin es jetzt Gott sei Dank wieder. (Ich habe erkannt, dass ich da wichtiger und nützlicher bin als auf dem Vorsitzendenstuhl)
Der Vorsitzende ist zwar der Kopf des BR, der Schriftführer ist aber das Rückgrat!
Meine Niederschriften haben, in aller Bescheidenheit gesagt, schon Gerichtsurteile beeinflusst.

Bei Deiner BR-Arbeit wünsch ich Dir und Deinen Kolleginnen/Kollegen viel Geduld und Erfolg.
Liebe Grüße,Johannes