Ich habe mal gelesen, dass man dem Arbeitgeber bei erfolgter Kündigung (durch den Arbeitgeber) eine Schwangerschaft auch zwei Wochen Rückwirkend mitteilen kann und dann somit rückwirkend Kündigungsschutz genießt. Stimmt das? In welchen Gesetz ist das geregelt?
LG,
Jil
Hallo Jil,
Stimmt das?
Ja, das stimmt.
In welchen
Gesetz ist das geregelt?
Im Mutterschutzgesetz http://bundesrecht.juris.de/muschg/__9.html
MfG
das schein zu stimmen.
man setzt vorher eines „an“ und kann glück haben „zu bleiben“ wenn die Fa. eh zu macht, wars ein teures „Vergnügen“…
es gab Fälle die so „berechnend“ dachten.
leider