Liebe/-r Experte/-in,
hätte folgendes Problem. Wenn jemand einen Hauptberuf hat und seit über 3 Jahren einen 400€ Job mit Arbeitsvertrag, ist es dann möglich im Hauptjob UND auch im Nebenjob in Elternzeit(Zeitraum in dem Elterngeld bezogen wird)zu gehen? Oder kann der AG des Nebenjobs dann auch kündigen ? Die Firma hat weit mehr als 15 MA.
Ich danke Euch schon mal
Michael
Sinn von 400 €-Jobs ist, eine gewisse Flexibilität zu erreichen, wenn sie nun in Elternzeit gehen kann ich eine Kündigung sehr gut nachvollziehen - jedoch gelten für 400€ Jobs die selben Regeln wie für „normale“ Arbeitsverträge auch - auch die Regelungen was Elternzeit betrifft
Sinn von 400 €-Jobs ist, eine gewisse Flexibilität zu
erreichen, wenn sie nun in Elternzeit gehen kann ich eine
Kündigung sehr gut nachvollziehen - jedoch gelten für 400€
Jobs die selben Regeln wie für „normale“ Arbeitsverträge auch
- auch die Regelungen was Elternzeit betrifft
Danke für die Antwort:
Sinn ist es aber auch wenn sich der AG lange Zeit auf einen Verlassen konnte somit ist ein entgegenkommen in bestimmten Situationen wichtig ! Gut das gewisse Dinge auch bei 400€ Job geregelt sind wie Urlaub usw.
Mir geht es lediglich darum vorbereitet zu sein wenn ich das Gespräch habe.
Michael
Hallo,
ich kenne keine Ausnahme vom Kündigungsverbot in der Elternzeit (Ausnahme: mit Genehmigung der zuständigen Behörde, weil es z.B. die Firma gar nicht mehr gibt). M.E. kann man in beiden Jobs Elternzeit nehmen. Im übrigen wird ja bei der Berechnung des Elterngelds der Mini-Job auch berücksichtigt.
Ingeborg
Das habe ich schon gelesen das mir der 400€ beim Elterngeld zugute kommt. Find ich persönlich super 
Danke
Michael
Sinn ist es aber auch wenn sich der AG lange Zeit auf einen
Verlassen konnte somit ist ein entgegenkommen in bestimmten
Situationen wichtig !
Das mag zum Guten Ton gehören - aber leider nicht zu den Pflichten