Kündigungsschutz Klage

Hallo Ich Arbeite seid april 2008 in einem Hotel als koch das hatt drei restaurants ein jahr war ich im haupt restaurant beschäftigt dann wurde der Küchenchef vom mexikanischen restaurant krank und durfte es aus gesundcheitlichen gründen nicht mehr ausführen darauf hin wurde mir die stelle angeboten der alte vertrag wurde soweit beibehalten bis auf das das ich 300€ umsatzbeteiligung mtl, erhalten würde wenn ich 30% wahreneinsatz erreiche und der direktor meinte wir sitzen uns in 6 monaten wieder zusammen und reden nochmal über titel und höheren lohn er würde das auch schriftlich fest halten er hatt das weder schriftlich fest gehalten noch kamm es je zu einem derartigem gespräch ich berechnete die wahreneinsätze selber und kamm darauf das die karte allein schon mit 38% kalkuliert war was dann schlicht und eifach unmöglich war 30% zu erreichen hinzu kommt das die feinen herren sich zu schade waren das personalessen zu essen was es im hauptrestaurant gab die asen oft im mexikanischen restaurant dafür wurde nie ein bon gebucht was bedeutet ich musste es auf bruch schreiben und nach der monatlichen inventur passte der wahreneinsatz nicht und dan haben sie von mir erklärungen verlangt warum und weswegen! das ging eineindhalb jahre so ständig druck von oben warum die zahlen nicht passen aber wie gesagt es war nicht machbar irgendwann konnte ich nicht mehr war nervlich am ende ging zum arzt der mich überwies zum psychologen der eine diagnose stellte ( Belastungsreaktion erschöpfung agresionsverhalten schlafstörungen )ich war fünf wochen krank geschrieben und in der zeit habe ich eine einweisung ins klinikum bekommen zur stationären psychosomatischen Bechandlung am 28.10.10 bekamm ich per eischreiben meine kündigung wo kein grund angegeben war momentan habe ich noch urlaub und bin bis 30.11.10 dort beschäftigt habe kündigungsschutzklage eingereicht beim arbeitsgericht da ich noch keinen termin für meine stationäre Bechandlung hab der wird mir eine woche vor beginn bekannt gegeben ! wollte mich mal erkundigen wie meine chancen stehen vor arbeitsgericht wäre sehr dankbar wenn jemand was dazu sagen kann Vielen dank schon mal im voraus Mfg.Banovic

Hallo, leider bin ich nur Hotelkauffrau und habe von der juristischen Seite davon keine Ahnung. Tut mir leid, wenn ich dir nicht weiterhelfen, aber sicher hast du deine Fragen auch an die Juristen in diesem Forum gestellt.

Gruß Nina

Guten Abend,
ich halte morgen ein Seminar und bin daher zeitlich unter Druck.
Ich würde am Wochenende antworten, wenn es ok ist.
Bitte noch die Anzahl der Mitarbeiter nennen.
Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag?

Gute Besserung

Hallo Ich Arbeite seid april 2008
der alte vertrag wurde soweit beibehalten bis auf das das ich
300€ umsatzbeteiligung mtl, erhalten würde wenn ich 30%
wahreneinsatz erreiche das ging eineindhalb jahre so ständig druck von oben war nervlich am ende
ging zum arzt der mich überwies zum psychologen der eine
diagnose stellte ( Belastungsreaktion erschöpfung
agresionsverhalten schlafstörungen )ich war fünf wochen krank
geschrieben und in der zeit habe ich eine einweisung ins
klinikum bekommen zur stationären psychosomatischen
Bechandlung am 28.10.10 bekamm ich per eischreiben meine
kündigung wo kein grund angegeben war momentan habe ich noch
urlaub und bin bis 30.11.10 dort beschäftigt habe
kündigungsschutzklage eingereicht beim arbeitsgericht da ich
noch keinen termin für meine stationäre Bechandlung hab der
wird mir eine woche vor beginn bekannt gegeben ! wollte mich
mal erkundigen wie meine chancen stehen vor arbeitsgericht

Guten Morgen,

wie angekündigt jetzt etwas genauer:

  1. ich gehe davon aus, dass mehr 10 Leute beschäftigt sind und
  2. das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten
    => Kündigungsschutzgesetz gilt
    Der Arbeitgeber muss also jetzt im Prozess beim Arbeitsgericht eine Begründung liefern
  3. die Krankheit
    kann eine Begründung sein, reicht aber hier voraussichtlich nicht. Wichtig ist, dass nicht nur auf den schlechten Bedingungen am Arbeitsplatz herum geredet wird. Sie werden nach dem stationären Aufenthalt wieder gesund und voller Kraft zur Arbeit kommen. Also eine positive Prognose. Also kein Kündigungssgrund
  4. schlechte Leistung, nicht erreichter Wareneinsatz
    Das kann ein Kündigungsgrund sein. Ohne Abmahnung und ohne Vorwarnung und ohne die Chance das zu verbessern, geht das auch nicht durch
  5. betriebsbedingt, Wegfall des Arbeitsplatzes
    Das kann ein Kündigungsgrund sein.
    Da aber ja von Ihnen sogar ein Koch ersetzt ist, wird es kaum zu begründen sein, weshalb man noch einen Koch weniger brauchen sollte.
    Daher geht das auch nicht.
    Die Chancen sind also gut. Wichtig ist nur, dass man nicht vorträgt, dass alles schlecht ist.
    Denn wenn sich das nicht ändert, ist die Rückfallgefahr so groß, dass die Krankheit als Kündigungsgrund ausreichen würde. Also aufpassen bei der Argumentation

Hallo Banovic,

bitte suche einen Anwalt auf.

Tut mir leid, dass ich Dir dazu nicht mehr sagen kann,
mit freundlichen Grüssen

Calesca

Guten Tag,

das ist ein ziemlich lange Anfrage.

Ihre Kündigungsschutzklage hat Aussicht Erfolg, wenn die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist. Sie ist sozial gerechtfertigt, wenn ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund besteht. Voraussetzung ist aber, dass mindestens 10,25 Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich keine Anhaltspunkte für irgendeinen Kündigungsgrund finden. Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt eine negative Gesundheitsprognose voraus. Man kann mal krank sein.

Versuchen Sie, eine möglichst hohe Abfindung heraus zu holen. Nicht weniger als 0,5 * Bruttomonatsgehalt * Beschäftigungsdauer.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    ________________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

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Bin leider im Urlaub