Kündigungsschutz mit Kind?

Hallo
Jemand hat ein Problem mit seinen Vermietern, die haben aufgrund Eigenbedarfs den Mietern, bestehend aus 2 Erwachsenen (Frau schwanger) 1 Kind 1,5 Jahre, gekündigt.
Den Eigenbedarf begründen die Vermieter, dass der eigene Sohn, bisher im UG wohnend, in die DG-Wohnung einziehen soll.
Geburtstermin der Frau ist im Oktober, Kündigung läuft diesen Oktober aus.
Trotz intensiver Suche des Ehepaares wurde ein entsprechendes Objekt nicht gefunden.

Hat die Familie nicht einen besonderen Kündigungsschutz?
Dachte immer Eigenbedarf bedarf eines intensiveren Grundes.

Für jegliche Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Grüße Thomas

(Frau schwanger)
Geburtstermin der Frau ist im Oktober

Schwangerschaft ist ein Grund, dass sich die Kündigung verschiebt (ich glaub, das waren 2 Monate oder so, muss aber nochmals nachschaun)

Korrigiert mich, wenn ich falsch liegt :smile:

Hallo,

eine Schwangerschaft ist kein Grund eine Eigenbedarfskündigung zu der angegebenen Frist zu verhindern. Ein anderer Fall wäre es, wenn die Frau alleinerziehend ist und kein Partner mit ihr in der Wohnung wohnt. Dann wird man ihr den Umzug - und die Arbeiten davor - bis einen Monat nach der Entbindung nicht zumuten.

Jemand hat ein Problem mit seinen Vermietern, die haben
aufgrund Eigenbedarfs den Mietern, bestehend aus 2 Erwachsenen
(Frau schwanger) 1 Kind 1,5 Jahre, gekündigt.
Den Eigenbedarf begründen die Vermieter, dass der eigene Sohn,
bisher im UG wohnend, in die DG-Wohnung einziehen soll.
Geburtstermin der Frau ist im Oktober, Kündigung läuft diesen
Oktober aus.
Trotz intensiver Suche des Ehepaares wurde ein entsprechendes
Objekt nicht gefunden.

Hat die Familie nicht einen besonderen Kündigungsschutz?
Dachte immer Eigenbedarf bedarf eines intensiveren Grundes.

Für jegliche Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Das Ehepaar sollte, soweit es möglich ist, mit dem jetzigen Vermieter eine Vereinbarung treffen bis spätestens wann man ausziehen wird. Das setzt natürlich voraus, dass man einen Aufhebungsvertrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abschliesst und beiden Seiten nach Ablauf der Frist auf ein Widerspruchsrecht verzichten bzw. der Mieter sich ggfls. umgehend der Räumung unterwirft.

Grüsse Günter

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße Thomas