Kündigungsschutz nach Elternzeit?

Hallo!

Ein AN ist zur Zeit in Elternzeit, die bald endet. Er befürchtet im Anschluß vom AG gekündigt zu werden. Welche Kündigungsfrist gilt dann? Die Frist laut Arbeitsvertrag? Denn der AN hat gehört, das der AG ihn mind. 3 Monate beschäftigen muß, bevor er ihn entlassen kann. Stimmt das?

LG

Hallo,

falsch. Aber die Kündigung kann frühestens am 1. Kalendertag nach der Elternzeit ausgesprochen werden, da in der Elternzeit ein Kündigungsverbot gilt. Die Frist läuft also erst von dann an.

Und die Kündigungsfrist kann sich z.B. nach § 622 BGB oder einem einschlägigen Tarifvertrag inzwischen verlängert haben.

Das können nach BGB bei inzwischen 8 Jahren Zugehörigkeit zum Unternehmen nach dem 25. Lebensjahr 3 Monate sein.

Grüße
EK

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Hi!

Ich denke, da wurde etwas verwechselt.

Wenn der AN zum Ende der Elternzeit kündigen will, dann muss er das drei Monate vorher machen.

§ 19 BErzGG

Kündigung zum Ende der Elternzeit

Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Die Frage wurde ja bereits beantwortet…

LG
Guido

Hallo!

Vielen Dank für die Auskünfte!

LG Nicole