Hallo, ich möchte gerne wissen, wie der Kündigungsschutz einer Familie ist, die seit fast 40 Jahren ein Haus gemietet hat. Der Eigentümer will das Haus verkaufen, es soll abgerissen werden und ein Supermarkt entstehen. Muß der Eigentümer nicht auch dafür sorgen, daß man ein ähnliches Objekt zur Miete wieder bekommt?
Danke schon mal, für die Antworten.
Ein Beitrag tiefer bitte schauen
Kündigunsschutz gibt es nicht, nur Kündigungsfristen.
In diesem Fall tippe ich auf 9 Monate Kündigungsfrist.
Gruß
Stefan
Hallo
Hallo, ich möchte gerne wissen, wie der Kündigungsschutz einer
Familie ist, die seit fast 40 Jahren ein Haus gemietet hat.
Der Eigentümer will das Haus verkaufen, es soll abgerissen
werden und ein Supermarkt entstehen. Muß der Eigentümer nicht
auch dafür sorgen, daß man ein ähnliches Objekt zur Miete
wieder bekommt?
warum sollte er das denn müssen??? Als Mieter kann das schon mal passieren…
Danke schon mal, für die Antworten.
büdde büdde
Der Mikesch
Hallo Onny,
ein Eigentümer und VM kann - wie hier schon gesagt - seinen Mietern jederzeit kündigen. Kündigungsschutz wegen langer Mietzeit gibt es also nicht.
Allerdings hat der Gesetzgeber dem VM erhebliche Einschränkungen für die Kündigungsgründe auferlegt.
Ein VM kann aber z.B. wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er also das Haus/die Wohnung selbst nutzen will/muss. Hat er ein Mehrfamilienhaus und darin ist eine adäquate Wohnung frei kann/muss er diese seinen Mietern anbieten.
Ein VM kann auch kündigen, wenn die Mieter dem berechtigten Verkaufsinteresse des VM entgegenstehen, er also das Haus/die Wohnung bewohnt nicht verkaufen kann.
Alles aber immer nur unter Betrachtung des Einzelfalles und der dortigen Zu- und Umstände. Eine gezielte Beratung ist in jedem Fall angebracht.
Ein VM der sein Haus verkauft (warum auch immer) kann überhaupt nicht mit der Begründung Eigenbedarf kündigen. Der neue Besitzer darf erst Eigenbedarf anmelden, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Kauf bricht nicht Miete, der neue Eigentümer muss ebenfalls alle guten Gründe vorweisen, um den Mietern zu kündigen.
Letztlich kommt es immer auf die Kündigung an, mit dieser sollte ein Betroffener zu einem Mietrechtsanwalt marschieren. Auf die bloße Ankündigung von geplanten Ereignissen muss ja niemand reagieren.
Gruß
Nita
Hallo,
Du hast imho einen Kündigungsgrund vergessen zu erwähnen: wenn dem Vermieter die sinnvolle wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie durch die Vermietung unmöglich gemacht wird. Und wenn das komplette Gebäude einem Supermarkt weichen soll, kann das durchaus der Fall sein.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
Hi,
ne, hab ich nicht. Allerdings habe ich es unter „Verhinderung des Verkaufswunsches“ gefasst, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass der Vermieter selbst den Supermarkt dort bauen will. Schließlich will er das Haus ja erst mal verkaufen, an wen anders, als an den der es dann abreissen lässt?
Gruß
Nita