Kündigungsschutz Schwangerschaft

Ich habe gestern meinen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitstelle bekommen. Die Arbeit beginnt am 15.03.2012. Gerade habe ich erfahren das ich in der 10. Woche schwanger bin. Kann ich die Stelle trotzdem antreten? muss ich vorher sagen dass ich schwanger bin? Habe angst, die Stelle sofort wieder zu verlieren.ich habe 6 Monate Probezeit und einen unbefristeten Vertrag.

gestern Arbeitsvertrag für Teilzeitstelle

bekommen, beginnt am 15.03.2012.

Gerade erfahren 10. Woche schwanger bin.

  1. Stelle trotzdem antreten?
  2. muss ich vorher sagen dass ich

schwanger bin?

  1. Habe angst, die Stelle sofort wieder zu

verlieren.ich habe 6 Monate Probezeit und einen unbefristeten Vertrag.

Guten Tag, zunächst meinen Glückwunsch.
sodann zu den Antworten

  1. wenn die Schwangerschaft nicht ab dem ersten Tag zu einem Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz führt, können Sie die Stelle antreten
  2. das Mutterschutzgesetz sagt, dass die Schwangere den AG sofort unterrichten soll. Es hat keine rechtlichen Folgen, wenn sie es nicht tut. Sinn des Gesetzes ist, dass Schutzvorschriften (Heben / Arbeitszeiten/ etc.) vom AG nur beachtet werden können,wenn er es weiß
  3. der Kündigungsschutz greift ab der Schwangerschaft und gilt auch gegen Probezeit- Kündigungen. Entscheidend ist, dass Sie einen beidseits unterzeichneeten Vertrag in Händen halten. Mündliche Verträge sind wirksam, bringen aber Beweisprobleme
  4. Der AG könnte allenfalls wegen Täuschung den Vertrag anfechten. Dazu ist aber Voraussetzung, dass
    a) Sie wussten von der Schwangersachaft - immerhin 10.Woche
    b) wegen der Schwangerschaft können Sie die vertraglich geschuldete Arbeit gar nicht machen
    Wenn also eine „normale“ Tätigkeit vorliegt, bei der die Schwangeschaft nicht von Anfang an zu Beschäftigungsverboten führt, dann brauchen Sie keine Angst zu haben.
    Warten Sie einen Monat und machen Ihre Job gut. Dann sagen sie es. Raus kommts dann eh, da man es langsam sieht.
    Alles Gute

Liebe Mia!

Wenn Du jetzt sagst, dass Du schwanger bist, wird Dein Arbeitgeber den Vertrag ziemlich sicher Aufheben. Das ist nämlich vor Arbeitaufnahme auch bei Schwangerschaft rechtens.

Noch sieht man nichts bei Dir. Der Bauch beginnt erst in der 15.-20. Woche sichtbar zu werden, je nachdem, ob es Dein erstes Kind ist, oder eine Folgeschwangerschaft. Demnach hast Du am ersten Arbeitstag nichts zu befürchten.

Wenn Du Deine Stelle mit dem ersten Arbeitstag angetreten hast gilt für Dich das Mutterschutzgesetz. Sprich, du bist auch in der Probezeit unkündbar. Einzige Ausnahme: Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen. dann müßte Dein Arbeitgeber jedoch bei Gericht seine wirtschaftliche Lage offenbaren und auch noch anderen Mitarbeitern gekündigt haben.
Was jedoch rechtens ist, ist die Verlängerung der Probezeit, wenn Du vor Probezeitende in den Mutterschutz gehst.

Tritt auf jeden Fall die Stelle an!
Und erwähne nicht vor Antritt Deine Schwangerschaft. (Du mußt sie überhaupt nicht erwähnen. Im Mutterschutz steht nur:
Werdende Mütter sollen…
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__5.html

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

LG Silke

Hallo,
also soweit ich weiß ist man als Schwangere weder bei unbefristetem Vertrag, noch in der Probezeit kündbar.Es sei denn bei dem Beruf wird frühzeitig ein Beschäftigungsverbot anfallen, dann KÖNNTE der Chef gerichtlich besuchen Vorzugehen wegen Irrtums.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen…
Alles Gute und liebe Grüße,
Nina

Hallo Mia,
herzlichen Glückwunsch zum Arbeitsplatz und zur Schwangerschaft! Zurzeit bist du nicht angestellt, oder? Falls doch, wäre zu überlegen, ob du nicht die alte Stelle behältst – diese Konstellation (alte Stelle – neue Stelle zugesagt – dann festgestellt, dass ich schwanger bin) hatte ich schon und bin dann in der alten Anstellung verblieben bis nach der Elternzeit.
Wenn du nun aus der Arbeitslosigkeit etwas Neues anfängst, solltest du dir folgende Fragen stellen:
Ist die Arbeit ungefährlich für dich und fürs Kind, musst du also nicht schwer heben und auch nicht nachts, vorwiegend im Stehen oder in sehr heißer oder kalter Umgebung arbeiten?
Würdest du die Stelle bis zum Mutterschutzbeginn ausüben wollen, falls gesundheitlich nichts dagegen spricht?
Kannst du dir evt. sogar vorstellen, später dort wieder zu arbeiten?
Wenn du dreimal ja antwortest, spricht eigentlich nichts dagegen, die Stelle anzutreten und erst im 3. oder 4. Monat mitzuteilen, dass du guter Hoffnung bist. Erstens gilt die Schwangerschaft erst dann als richtig stabil, zweitens sehen die Kollegen bis dahin auch, was du leisten kannst. Kündigen dürfen sie dich übrigens nicht, auch nicht in der Probezeit, der Mutterschutz greift sofort. Nur in seltenen Ausnahmefällen kommen Arbeitgeber damit durch, einer werdenden Mutter in der Probezeit zu kündigen. Das auch nur dann, wenn die Kündigung nicht mit der Schwangerschaft in direktem Zusammenhang steht, wenn also du z. B. dich extrem ungeschickt anstellst oder wenn es menschlich überhaupt nicht passt.
Klar ist es für Arbeitgeber mies, wenn jemand neu anfängt und dann verkündet: „Äh, ich bin dann von Herbst an mal weg.“ Noch mieser ist es, wenn die neue Mitarbeiterin ab der 2. Arbeitswoche mit einem Arbeitsverbot wedelt und den Rest der Kugelzeit bezahlt werden muss, obwohl sie nicht arbeiten darf. Kündigen darf der Chef trotzdem erst nach der Entbindung, ich glaube, 4 Monate später endet dieser Kündigungsschutz.
Es gibt aber auch Fälle, wo eine neue Mitarbeiterin schwanger eine Stelle antritt, sich gut einarbeitet, nach einigen Wochen dem Chef gesteht, schwanger zu sein (sich dumm stellen ist ja nicht verboten – man kann ja so tun, als habe man es wirklich sehr spät gemerkt, weil die Regel schon immer so unregelmäßig etc. pp.), aber dann ihre Frau steht bis zum Beginn des Mutterschutzes. Und von Anfang an klärt: Wie kann ich meine Vertretung einarbeiten und entlasten, bevor ich gehe? Wie lange will ich mit dem Baby zuhause bleiben? Ab wann will ich wieder einsteigen, wie viele Stunden höchstens, geht vom Homeoffice aus etwas? Da kann es dann durchaus klappen, dass die Schwangerschaft an und für sich kein Problem ist und am Ende alle happy sind.
Ich war damals total offen mit meiner neuen (möglichen) Chefin und gab auch zu, 6 Monate Elternzeit zu planen. Wir einigten uns dann, dass sie einen anderen Bewerber nehmen – die bestehende Stelle hatte ich ja sicher, dort wusste niemand, dass ich mich weg beworben hatte. Was ich nicht gekonnt hätte: Die neue Stelle antreten im Wissen, nur wenige Monate dort alles geben zu können. Oder sogar eine Stelle annehmen, bei der sicher ist, dass ich sofort ein Arbeitsverbot bekomme – und dem Arbeitgeber somit von Anfang an nur Kosten, keinen Nutzen bringe. Aber das musst du entscheiden und schlussendlich ist das Arbeitsrecht hierzulande auf deiner Seite. Klar auch: Wenn du gemobbt wirst, nachdem du zugibst, schwanger zu sein, hast du das Recht dazu, dir ein Arbeitsverbot zu holen und daheim zu bleiben. Mobbing ist auch schlecht für werdende Mütter und Kinder!
Aber nun drücke ich dir die Daumen, dass alles gut läuft und du vielleicht mit Kugelbauch deinen Traumjob landen kannst, der nach der Babyzeit wieder auf dich wartet. Denn aus eigener Erfahrung kann ich heute sagen: wenn man Kind und Job vereinbaren kann, ist das etwas Wunderbares.

Hallo Pamelie,

vielen Dank für die Antwort! Also zurzeit bin ich selbstständig tätig und trete ab 15.03.2012 eine Stelle als Bürokauffrau in einer IT-Firma an. Es handelt sich hierbei um einfache Bürotätigkeiten.
Ich habe lange nach dieser Stelle gesucht und es ist mein absoluter Traumarbeitsplatz.Ich werde auch mein Können beweisen und natürlich möchte ich auch nach der Elternzeit gerne dort weiter arbeiten. Beruf und Familie habe ich auch mit meinem ersten Kind unter einen Hut gebracht.dann schaffe ich das dann auch mit zwei.
also kann ich nach arbeitsbeginn erst von meiner schwangerschaft erzählen? muss ich einen nachweis bringen seit wann ich weiß das ich schwanger bin? oder nur eine bescheinigung über den geburtstermin?
Vielen, vielen dank!

Hallo Mia,:
na, das klingt doch ideal! Du musst m. E. nur den Entbindungstermin (den voraussichtlichen, so genau weiß das ja keiner) mit in die Firma bringen, da gibt dir dein Frauenarzt ein Formblatt (so war es jedenfalls bei mir). Seit wenn ich von der Schwangerschaft wusste, hat nie jemand gefragt (ich wusste es mehr oder minder sofort :wink:). Und es ist ja legitim, erst mal die ersten 12 Wochen abzuwarten – dazu raten auch die meisten GynäkologInnen. Deinem guten Start in den neuen Job steht also nichts entgegen und für den Fall, dass doofe Fragen kommen („wie konnte das denn passieren?“ - „Zu blöd zum Verhüten?“ - „und Sie haben wirklich nichts gemerkt?“) kannst du ja jetzt schon mal gute Antworten überlegen. Es gibt übrigens ganz viele Frauen, die auch ohne Schwangerschaft ab und an keine Regel haben und ebensoviele (man schätzt, 20 Prozent) von Schwangeren, die regelähnliche Blutungen haben, nur eben leichter als die normale Regel. Solche Infos taugen gut als Ausrede. Mit mir fast zeitgleich entband eine Frau, die mit Darmkoliken in die Klinik fuhr und mit Baby nach Hause fuhr :wink:
Es gibt in dem Bereich also nichts, was es nicht gibt!
Heutzutage wissen zum Glück viele Chefs, dass Kinder und Beruf zusammenpassen und dass Schwangerschaft keine Krankheit ist. Ergo wünsche ich dir ein erfolgreiches, gutes Einarbeiten und viel Spaß und Glück im neuen Job – und v. a. eine gesunde, gute Schwangerschaft und ein tolles Leben mit 2 Kindern!
Herzliche Grüße von Pamelie

Hallo Pamelie,
nochmal vielen dank für die Antwort. Hat mir wirklich weitergeholfen! Ich hoffe ich kann jetzt die Stelle mit einem guten Gefühl antreten.
Viele Grüße
Mia

Tut mir leid das weiß ich nicht

Hm, nein musst du dem Arbeitgeber nicht sagen. Vor allem nicht vor Beendigung der 12. Schwangerschaftswoche. Und du hast in dem Moment wo du schwanger bist einen gesonderten Kündigungsschutz. Also keine Angst.
Sonst mal sich einen Mutterschutzgesetzheftchen besorgen! :wink:

Hallo! Ich kenn mich ganz gut mit Schwangerschaft aus, aber nicht mit dem Mutteschutzgesetz. Dein Gyn. weiss es besser, ich denke da spielt jeweils dass Datum wann was unterschrieben, und wann die SS festgestellt wurde eine Rolle. Evtl. kannst Du auch beim Gewerbeaufsichtsamt, abtlg. Arbeitsschutz nachfragen, die versenden auch Broschüren.

Alles Gute

Paula

generell ist schwangerschaft kein kündigungsgrund. wenn ich du wäre würde ich erstmal anfangen zu arbeiten und von deiner ss erst nach 3 wochen erzählen… so haben sie zeit dich und deine arbeit kennenzulernen und gehen mit deinem outing evtl anders um. wichtig ist allerdings dass die arbeit dir und dem kind nicht schadet!
wenn sie allerdings kein vertändnis haben und dich raus haben wollen, werden sie einen weg finden (diese erfahrung musste ich leider machen)

ich drücke dir die daumen, dass du deine stelle behälst!

Hallo Mia9730,

herzlichen Glückwunsch!

Sie haben ja gerade erst einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses ist der 15.03.2012. Daher sind Sie grundsätzlich erst ab dem 15.03.2012 verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Bescheid zu geben.

Ihr Arbeitgeber hat einen Anspruch auf diese Information, denn es kann ja sein, dass er Sie daraufhin anders einsetzen muss. Es liegt bei Ihnen, wann Sie ihn informieren. Sie könnten das auch später tun. Vielleicht lassen Sie das Arbeitsverhältnis erst einmal anlaufen und teilen es ihm nach ein – zwei Monaten mit. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeitgeber noch genügend Zeit, sich darauf einzurichten.

Rechtlich ist es einfach: Ab Schwangerschaft haben Sie Kündigungsschutz. Gem. § 9 MuSchG (Mutterschutzgesetz) ist die Kündigung während der Schwangerschaft verboten.

Gutes Gelingen!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

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Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Die Angst ist berechtigt, aber ich bin kein Experte.
Alles Gute

Hallo,

da kann ich dir leider nicht helfen, das ist eher eine Frage zum Arbeitsrecht, oder?
Ich hoffe da kann dir jemand Anderes helfen.
Alles Gute für die Schwangerschaft und mit dem neuen Job,

Marieta

Hallo, meinen Glückwunsch :smile:

Leider kann ich zu diesem Thema kaum etwas sagen, da ich schon immer freiberuflich war. Aber ProFamilia z.B. klärt darüber sehr gut auf.
Und zeitnah eine Hebamme suchen, damit nicht alle ausgebucht sind: www.hebammensuche.de.
Alles Gute!