Hallo,
fällt man als schwangere Studentin(13.Woche) bei einem Job auf 400€-Basis unter Kündigungsschutz, wenn man eine dreimonatige Probezeit hat? Man muss es ja bei Beginn der Tätigkeit nicht angeben, da es aber keinen Vertrag bei solchen Tätigkeiten gibt, kann man doch „gekündigt“ werden, auch wenn man sonst zu vollster Zufiedenheit gearbeitet hat, oder? Man will ja den Arbeitgeber baldmöglichst ehrlicherweise über den Umstand informieren, doch oft wird man danach leider einfach nicht mehr zum Arbeiten eingeteilt. Wie kann man sich davor schützen?
Vielen, vielen Dank für die Hilfe im Vorraus.
Kristina
Hi!
fällt man als schwangere Studentin(13.Woche) bei einem Job auf
400€-Basis unter Kündigungsschutz,
Ja
da es aber keinen Vertrag bei solchen Tätigkeiten
gibt,
Natürlich gibt es einen Vertrag!
Er muss nicht schriftlich geschlossen sein, damit er rechtskräftig ist.
kann man doch „gekündigt“ werden, auch wenn man sonst zu
vollster Zufiedenheit gearbeitet hat, oder?
Nein, kann man nicht (zumindest nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörde)
Man will ja den
Arbeitgeber baldmöglichst ehrlicherweise über den Umstand
informieren, doch oft wird man danach leider einfach nicht
mehr zum Arbeiten eingeteilt. Wie kann man sich davor
schützen?
Sobald man den Arbeitgeber informiert, genießt man den wohl stärksten Kündigungsschutz, den man in Deutschland bekommen kann.
Teilt der AG keine Arbeiten mehr zu, begibt er sich in Annahmeverzug (google mal danach)…
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html
LG
Guido