Ein Arbeitnehmer, mit Kündigungsfrist von 4 Wochen, hat jetzt einen Schwerbehindertenausweis erhalten und dieses auch umgehend seinem Arbeitgeber mitgeteilt. Die Arbeitsleistung wird jedoch in keiner Weise von der „Behinderung“ beeinträchtigt, da der AN als geheilt eingestuft wurde.
Nun erhält dieser AN mit dem heutigen Tag die „fristgerechte“ Kündigung zum 31.03.2009.
Ist es nicht richtig, daß zu einer Kündigung eines „Schwerbehinderten“ die Genehmigung des entsprechenden Vorsorgungsamtes eingeholt werden muss?!
ein Blick in § 85 SGB IX sollte die Frage beantworten: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html
Der gilt für alle AG, auch für Kleinbetriebe, die nicht unter das KüSchG fallen.
Man beachte insbesondere das Wort „vorherige“
Ist es nicht richtig, daß zu einer Kündigung eines
„Schwerbehinderten“ die Genehmigung des entsprechenden
Vorsorgungsamtes eingeholt werden muss?!
fast richtig, ergänzend zu Wolfgang: Das ist die falsche Behörde, zustimmen muss das Integrationsamt, das Versorgungsamt ist nur für die Zuerkennung der Prozente zuständig.