Kündigungsschutz unter 25 Jahren lockerer?

Hallo zusammen!

Ein Arbeitsvertrag enthält folgende Klausel zur Kündigungsfrist:

„Sobald das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat, gelten für die Kündigung durch die Bestimmungen des §622 Absatz 2 BGB. Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben hierbei jedoch unberücksichtigt.“

Dies ist wortwörtlich aus dem Original übernommen, inklusive Fehler.

O.g. §622 BGB besagt:
„(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. „

Was bedeutet diese Klausel aus o.g. Arbeitsvertrag nun? Gelten die im Gesetz vorgesehenen Kündigungszeiten nun auch für Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr oder eben nicht, da sie „unberücksichtigt“ bleiben?

Ist dies nicht eine Diskriminierung? Haben jüngere Arbeitnehmer im gleichen Betrieb bei gleicher Arbeit und Zeit der Betriebszugehörigkeit nicht den gleichen Kündigungsschutz wie ältere Arbeitnehmer? Wäre es im Fall einer Kündigung möglich diese Klausel gerichtlich anzufechten?

Vielen Dank für eure Mühen!

Marie

Ja, das ist so
… und auch im Kündigungsschutzgesetz z.B. hier zu finden: http://bundesrecht.juris.de/kschg/__10.html

Hintergrund ist, dass man davon ausgeht, dass unter 25-jährige weniger Probleme haben als Ältere einen neuen Arbeitsplatz zu finden und flexibler sind.

Gesetzte entstehen nicht aus dem luftleeren Raum von Philosophie, sondern spiegeln auch die Realität wider. So werden bis dato zur WehrPFLICHT lediglich Männer herangezogen, da Frauen durch den zur Zeit noch höhere Beteiligung an der Erziehung (Dienst für die Allgemeinheit) ihren gleichberechtigten Beitrag für die Gesellschaft leisten. Gab es auch mal als Begründung eines Urteils des BVG.

Was auch heisst, dass das in - sagen wir mal - 30 Jahren anders aussehen kann.

Gruß

Stefan

Andere Ansicht
Man könnte auch so argumentieren, dass Akademiker dadurch bevorzugt behandelt werden.

Wenn man in der Abfolge Abitur => Berufausbildung/Wehrpflicht/Orientierungszeit => Studium oder Mittlere Reife => Berufsausbildung/Wehrpflicht => Fachoberschule => Studium ins Berufsleben einsteigt, sind ca. 25 Jahre Alter erreicht und man hat als Berufsanfänger alle Vorteile des „Alters“ über 25.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

danke für die Info. Mich hat die Formulierung doch sehr stutzig gemacht. Jetzt sehe ich klarer!

vG
Marie