Kündigungsschutz wurde nicht berücksichtigt

Kündigungsschutz wurde nicht berücksichtigt

Ich hatte am 30.08.2010 bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag für Schwerbehinderte gestellt, aber bis heute nie einen Bescheid erhalten. Mein Arbeitgeber wurde im September 2010 darüber informiert und hat auch darauf im Oktober 2010 der Agentur für Arbeit geantwortet. Da ich seit langer Zeit erkrankte wurde mir außerordentlich zum 30.09.2011 gekündigt. Mein Anwalt hatte im Juni, Juli und August 2011 die Agentur für Arbeit angeschrieben und um Akteneinsicht gebeten, aber nie Antwort erhalten. Vorige Woche schickte mir der RA mit Rechnung den Bescheid der Gleichstellung eines Schwerbehinderten. Der Anwalt handelte 10.000 Euro Abfindung aus. Normalerweise hatte ich doch besonderen Kündigungsschutz. Kann ich noch im Nachhinein etwas tun? Irgendwie hat doch mein Anwalt versagt.

Hallo Guten Tag,

ich bin nun leider kein Spezialist in diesem Bereich, in unserem Unternehmen haben wir dafür gezielt die Schwerbehindertenvertretung. Mir fällt spontan das Integrationsamt ein. Haben Sie da denn schon Kontakt aufgenommen ?

Freundliche Grüße

A.Walther

Ja, gestern, das wußte aber nichts von einer Gleichstellung

Sehr geehrte®Zimmerling,
der Kündigungsschutz wurde wirksam.
Ihr Anwalt handelte jedoch in Ihrem Namen so daß sie jetzt nichts mehr machen können. sicher wäre es sinnvoll und richtig gewesen, der Anwalt hätte die Entscheidung mit Ihnen vorher besprochen.

Es ist auch nicht klar, ob der ehemalige Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht als zerrüttet angesehen hat und damit eine Weiterbeschäftigung fraglich gewesen wäre.

Lassen Sie sich doch von Ihrem Anwalt die Einzelheiten einmal erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schwerbehindertenexperte

Hallo

Ob der Anwalt versagt hat ist für mich schwer zu beurteilen.
Spätestens nach Zugang der Kündigung hätte die Agentur Auskunft bzw. Bescheid geben müssen. Unklar ist auch ob das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hätte oder nicht. oder ob die Abfindung auch mit Integrationsamt in der Höhe getroffen worden wäre. Vielleicht können Sie selbst beim Integrationsamt die Sache überprüfen lassen.
Ob sich an der Tatsache etwas ändern lässt kann ich leider nicht beurteilen. Hier brauchen Sie möglicherweise eine anwaltliche Zweitmeinung.
Viel Erfolg!!
Gruß
Helmut