Kündigungsschutz wurde nicht berücksichtigt

Ich hatte am 30.08.2010 bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag für Schwerbehinderte gestellt, aber bis heute nie einen Bescheid erhalten. Mein Arbeitgeber wurde im September 2010 darüber informiert und hat auch darauf im Oktober 2010 der Agentur für Arbeit geantwortet. Da ich seit langer Zeit erkrankte wurde mir außerordentlich zum 30.09.2011 gekündigt. Mein Anwalt hatte im Juni, Juli und August 2011 die Agentur für Arbeit angeschrieben und um Akteneinsicht gebeten, aber nie Antwort erhalten. Vorige Woche schickte mir der RA mit Rechnung den Bescheid der Gleichstellung eines Schwerbehinderten. Der Anwalt handelte 10.000 Euro Abfindung aus. Normalerweise hatte ich doch besonderen Kündigungsschutz. Kann ich noch im Nachhinein etwas tun? Irgendwie hat doch mein Anwalt versagt.

am 30.08.2010 Gleichstellungsantrag gestellt,
bis heute nie einen Bescheid erhalten.
Da ich seit langer Zeit erkrankte wurde mir außerordentlich zum 30.09.2011

gekündigt.

Vorige Woche schickte mir der RA
mit Rechnung den Bescheid der Gleichstellung
Der Anwalt handelte 10.000 Euro Abfindung
aus.
Normalerweise hatte ich doch besonderen Kündigungsschutz.
Kann ich noch im Nachhinein etwas tun? Irgendwie hat doch mein Anwalt versagt.

Guten Tag,

  1. die Gleichstellung muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorhanden sein. Das kann ich diesem Sachverhalt nicht entnehmen.
  2. ausserordentliche Kündigung ist als krankheitsbedingte Kündigung atypisch. Gab es da bereits eine ordentliche Unkündbarkeit?
  3. bei einer endgültigen Unmöglichkeit (dauerhafte Erkrankung) die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen kann eine Kündigung -natürlich ggfs mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle -wirksam sein.
  4. es lässt sich nach dem Sachverhalt gar nicht beurteilen, ob der Anwalt versagt hat.
  5. wenn der Vergleich den Kündigungsschutzprozess unwiderruflich beendet hat, kann in diesem Rahmen nichts mehr getan werden.
  6. wenn der Anwalt etwas falsch gemacht haben sollte, dann kann ein Schadensersatzanspruch gegen ihn bzw. seine Haftpflichtversicherung bestehen.
    Schönen Tag noch

Also, werde ich den Anwalt auf Schadenensersatz verklagen, Ihr seid auch nur Menschen
Schönen Tag noch

Hallo Zimmerling,

hat Dein Anwalt einen widerruflichen Vergleich abgeschlossen oder nicht? Was hast Du im Vorfeld mit dem Anwalt beschlossen? Hast Du unterschrieben, dass er in Deinem Namen den Vergleich schließen darf- falls ja kannst Du wenig machen. Dann hast Du aber selber Schuld, wenn Du dem Anwalt beauftragt hast, einen Vergleich abzuschließen, ansonsten ruf ihn an und bitte ihn um den Widerruf des Vergleiches, wenn ein Kündigungsschutzverfahren noch anhängig ist.

Gruß
Daniel

Guten Tag,

mhm.

zur Kündigung selbst:
Richtig ist, dass Sie besonderen Kündigungsschutz haben, wenn Sie gleichgestellt sind. Aber: Selbst dann kann der Arbeitgeber kündigen, wenn der Kündigungsgrund nichts mit der Behinderung/ Gleichstellung zu tun hat. Das ist bei Ihnen nicht ganz trennscharf. Aber: Wenn Sie eben schon vorher länger krank waren, dann hat das tatsächlich wenig mit der Gleichstellung zu tun. Das hätte die Kündigung letztlich nur hinaus gezögert. Wusste denn der Arbeitgeber vom Gleichstellungsantrag?

Zur Abfindungshöhe:
10.000 Euro brutto sind vermutlich ca. 3 Gehälter. Wenn Sie 6 Jahren dabei waren, ist die Höhe nicht unüblich. Ob es das Maximale ist, ist fraglich. Jedoch: Wenn die Kündigung mit Grund, nämlich hier krankheitsbedingt = personenbedingt erfolgt ist, dann ist jeder Euro ein Gewinn.

Ich habe den Eindruck, Ihr Anwalt hat nicht versagt und alles richtig gemacht. Vielleicht hat er es lediglich versäumt, Ihnen alles genau darzulegen. Sonst haken Sie da nach. Denn der Anwalt will ja Geld von Ihnen. :wink:

Ich hoffe, es fällt Ihnen nun leichter, die Akte zu schließen.

Mit freundlichen Grüßen

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -

PS: Über eine Bewertung freute ich mich sehr.
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Guten Tag. Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort. Ich glaube auch, er hat alles richtig getan. Viele Grüsse