Kündigungsschutzklage

Hallo Kollegen und wissende,

mir geht es um eine grundsätzliche Frage:

Wenn eim AN wegen Betriebsstillegung fristlos gekündigt wurde ( was nachweislich nicht wirksam ist) aber gleichzeitig hilfsweise ordnungsgemäß gekündigt wurde, warum dann klagen, insbesondere wenn der Betrieb nicht mehr besteht?

Jeder Kollege, den ich gefragt habe, meinte, auch die ordentliche Kündigung sollte angefochten werden, ich sehe darin aber keinen Sinn?
Kann mir den jemand nennen? Wird dieser antrag nicht gleich vom Richter abgeschmettert?

Gruß
Barbara

Hallo

ich sehe
darin aber keinen Sinn?
Kann mir den jemand nennen? Wird dieser antrag nicht gleich
vom Richter abgeschmettert?

Das dürfte zumindest dann Sinn machen, wenn leise Zweifel an der Begründung bestehen. Ich kann einen Arbeitnehmer ja erst mal erzählen, „Betrieb wird stillgelegt“, kündige und nach Ablauf der Klagefrist wird der Laden plötzlich dann doch weitergeführt oder aber ein Betriebsübergang findet statt. Was hat man zu verlieren? Am besten ohne Anwalt klagen, dann kostet es auch fast nix.

Gruß,
LooLo

Hallo LeoLo,

danke für Deine schnelle Antwort.

Gruß
Barbara

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