Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat in seinem Kündigungsschutz-
Prozess obsiegt. Der Arbeitgeber muß als unterlegene Partei die Ge-
richtskosten bezahlen.
Nun liegt die Urteilsbegründung vor, in der lediglich angegeben ist,
warum und weshalb die fristlose Kündigung unwirksam ist. Der Richter
hat mit keinem Wort erwähnt, daß der AN seine Arbeit wieder aufneh-
men kann und soll. Auch der AG wurde nicht dazu aufgefordert, die
Kündigung zurückzunehmen und den AN sozusagen wieder einzustellen.
Wie soll sich der AN verhalten? Der AN hat auch noch Gehaltsnachzah-
lungen vom AG anzufordern. Wie soll er da vorgehen? Den AG wegen die-
ser Ansprüche anschreiben, damit dieser die Ansprüche des AN nach-
träglich noch befriedigt? Ist es sinnvoll mit der schriftlichen Ge-
haltsforderung den Verhandlungsdruck auf den AG zu erhöhen? Was ist,
wenn der AG seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt? Wie muß der AN
dann vorgehen?
Ich denke, dass mir irgendjemand aus dem Forum diese Fragen beantwor-
ten kann und bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.
Gruß Harry
Hallo
Ohne die Urteilsbegründung lesen zu können, ist es natürlich schwer, da was zu sagen. Gab es denn eigentlich keinen Anwalt, der den AN vertreten hat?
Gruß,
LeoLo