Moin,
gibt es im Mietrecht auch die Erfordernis der Kündigungsschutzklage mit ihren engen zeitlichen Grenzen?
Theoretischer Fall: Mieter kündigt fristlos wegen Mängeln an der Mietsache. VM ist der Ansicht, dass diese Kündigung nicht gerechtfertigt sei. Muss der VM der Kündigung innerhalb 14 Tagen mit einer Kündigungsschutzklage widersprechen?
im Arbeitsrecht ist die Möglichkeit der Einreichung einer Klage gegen Kündigung ja im Kündigungsschutzgesetz verankert.
Das gibt es im Mietrecht nicht. Allerdings betont der § 543 des BGB (Mietrecht), das fristlose Kündigungen nur möglich sind, wenn eine „angemessene“ Frist zur Behebung etwaiger Vertragspflichtverletzungen… ach, hier nachzulesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Eine Kündigungsschutzklage besteht also m.W. im Mietrecht nicht.
Der Vermieter hat die Möglichkeit einer Feststellungsklage mit dem Inhalt, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Das Feststellungsinteresse des Vermieters liegt darin begründet, dass der Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung auch das gegenwärtige bzw. künftige Rechtsverhältnis betrifft, durch dessen Klärung die Gefahr einer Unsicherheit beseitigt werden kann.
siehe z. B. die Möglichkeit einer Feststellungsklage des Vermieters bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf:
Die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage und die Wirkung des Fristablaufs ergeben sich aus §§ 7, 4 des Kündigungsschutzgesetzes. Dieses gilt nur für Arbeitsverhältnisse. Im Mietrecht gibt es kein Analogon.