AN erlitt bei nicht erkannter Vorschädigung (keine ärztl. Einstellungsuntersuchung) durch die körperlich schwere Tätigkeit einen Schaden im Bewegungsapparat, der durch OP beseitigt wurde. Erforderliche Reha „stinkt“ dem AG, er stimmt einer aus ärztl. Sicht dringend empfohlenen stufenweiser Wiedereingliederung (2 Wochen 4 Std., 2 Wochen 6 Std. dann voller Einsatz mit 8 Std.) nicht zu.
Stattdessen wird „Vertragsauflösung“ empfohlen. Plötzlich werden nach 1/2 Jahr Krankheit und Rekonvaleszenz noch nie vorher genannte Gründe vorgeschoben (unzuverlässig, fehlende Sprachkenntnisse etc.).
AN ist bedingungslos arbeitswillig, braucht jedoch für 1 Monat entsprechende Schonung, bis voller Arbeitseinsatz möglich ist.
Was tun ???
Hallo Richard,
der AG muß einer Wiedereingliederung leider nicht zustimmen.
Falls Du Schwerbehindert bist, wende Dich an das Integrationsamt.
Ich würde auf keinen Fall einer Vertragsauflösung zustimmen.
Wie lange bist Du schon in der Firma?
Eventuell bekommst Du auch Unterstützung vom Rehaberater Deiner Rentenversicherung.
Viel Erfolg
Gruß Eveline
Danke!
Hatte bereits mit Sachbearbeiter Rentenversicherung telefoniert. Ich werde nun jedoch das schriftlich machen.
Die haben ja, außer AN, größtes Interesse an der Weiterbeschäftigung - die Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sind nicht gerade billig.
Hirnrissig scheint AG zu sein, denn während der Wiedereingliederung zahlt die Krankenkasse - also das ist für den AG kostenfrei.
Aber wie war das mit dem „längeren Hebel“?
Als AN ist man derzeit echt besch… dran. Klagt man auf Abfindung, wird diese Entschädigung schädlich auf das A-losengeld angerechnet (wo ist der neue Job hergezaubert?)
Kündigt man selbst - was töricht wäre - hat man eine 3-Monats-Sperre beim A-losengeld.
AG lacht sich ins Fäustchen.
Nochmals Dank!