Hallo,
einer Person mit knapp 3 Jahren Betriebszugehörigkeit (davon nur das letzte Jahr nicht mehr als studentischer Mitarbeiter) wurde betriebsbedingt gekündigt.
Einem Kollegen in der Probezeit mit einer ähnlichen Qualifikation (aber bestimmtem Spezialwissen) wurde nicht gekündigt. Dieser Kollege wurde stattdessen in einen anderen Bereich versetzt.
Die Person will aber die Sache mit dem Kollegen nicht vor Gericht anschwärzen (zumindest den Kollegen nicht namentlich nennen), um dem Kollegen keine Nachteile zu verschaffen.
Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Person eine Kündigungsschutzklage gewinnt?
Sehr witzig,
du hälst es also für eher unwahrscheinlich?
Hast du irgendwelche Gründe?
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Hallo
Sehr witzig,
du hälst es also für eher unwahrscheinlich?
Nein.
Hast du irgendwelche Gründe?
Nein.
Ich habe aber auch keine Glaskugel.
Ob das Spezialwissen des Kollegen Auswirkungen auf eine rechtmäßige oder unrechtmäßige Sozialauswahl hat oder ob andere Indizien zum Erfolg oder Mißerfolg führen werden und können und wie sich der Umstand auswirken wird, daß man die Sozialauswahl anzweifelt aber nicht will, daß man alle zu berücksichtigenden AN berücksichtigt und ob nicht ein Richter trotz hervorragender oder miserabler Aussichten nicht doch ganz überraschend urteilt, kann hier niemand sagen.
Die Wahrscheinlichkeit einer verlässlichen Antwort liegt bei 1,15%
Gruß,
LeoLo
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Verstehe,
danke für die Antwort!
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