Kündigungsschutzklage, ja oder nein?

Der Arbeitnehmer A wurde von einer Zeitarbeitsfirma A fristgerecht zum xx.xx.xxxx gekündigt. Der Kündigungsgrund war Arbeitsverweigerung. Ebenso wurde die Meldepflicht bei Krankheit verletzt. In den Augen von Arbeitnehmer A ist dieser Grund aber nicht gegeben, da es diesem Schlecht ging und den Arzt aufsuchte, ebenso eine Arbeitsunfähigungsbescheinigung brachte. Was allerdings zutrifft, war die Meldepflicht. Allerdings wurde der Firma B, an der der Arbeitnehmer A verliehen wurde, gesagt, Sie sollten es Firma A mitteilen, weil Arbeitnehmer A sich direkt auf dem Weg zum Arzt macht.

Arbeitnehmer A würde eine Abahmung in kauf nehmen, nicht aber eine Kündigung. Denn Beide Gründe rechtfertigen doch keine Kündigung, oder etwa doch?

Sollte Arbeitnehmer A eine Kündigungsschutzklage einreichen und wie sind die Chancen angesichts des Sachverhalts?

MfG
Tobias F.

Der Arbeitnehmer A wurde von einer Zeitarbeitsfirma A
fristgerecht zum xx.xx.xxxx gekündigt.

Wann bekam der AN die Kündigung? Wie lange war der AN in der Zeitarbeitsfirma bereits tätig?

MfG

Er bekam am 27.4.06 die Kündigung und wird somit zum 31.5. fristgerecht gekündigt. Der AN war etwas über ein Jahr in der Firma tätig

MfG
Tobias F.

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Hallo Tobias,

bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen oder weniger ist die Kündigung rechtskräftig.

Was steht aber als BEGRÜNDUNG in der Kündigung???

Gruß

Jörg

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Hi!

Was steht aber als BEGRÜNDUNG in der Kündigung???

Seit wann muss denn eine Begründung in einer Kündigung stehen?

LG
Guido

Hi!

Er bekam am 27.4.06 die Kündigung und wird somit zum 31.5.
fristgerecht gekündigt. Der AN war etwas über ein Jahr in der
Firma tätig

Sind in diesem fiktiven Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt (gehe ich mal von aus)?

Existiert ein Betriebsrat?
Wenn ja: Wurde dieser angehört und was sagt er zu der Kündigung?

Oder anders:
Wie ein Richter urteilen wird, kann Dir hier niemand sagen - ich fürchte selbst dann nicht, wenn alle Fakten detailliert bekannt sind…

Wenn der AN arbeitslos ist, kann es gut sein, dass er Prozesskostenbeihilfe bekommt.
Wenn der AN in einer Gewerkschaft Mitglied ist, dass hat er Anspruch auf einen Rechtsbeistand.
Wenn der AN eine Arbeitssrechtschutzversicherung hat (die vermutlich beste Möglichkeit), übernimmt diese die Kosten.

Deshalb der einzig hilfreiche Hinweis: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und dort eine Erstberatung holen. Der erste Termin ist nicht soo wahnsinnig teuer (für den Fall, dass man die Kosten tatsächlich alleine tragen muss) und sehr viel sinnvoller, als ein Forum (da es hier in diesem fiktiven Fall um Details geht).

Nach dem, was ich hier gelesen habe, würde ich den Weg zum Anwalt gehen und die Klage riskieren. Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung.

LG
Guido