Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer (und alle anderen Kollegen der Firma) erhält die Kündigung mit Sozialplan und Abfindung: muß er - trotz definitiver Werksschließung und hieraus resultierender Kündigung - eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit die Abfindung beim (eventuellen) Arbeitslosengeld NICHT angerechnet wird???
Das Werk wird in dem Fall definitiv geschlossen also gibt es ja keine andere Möglichkeit?
Danke vorab für Infos!