Kündigungsschutzklage -Vergleich vor Gericht-

Hallo zusammen,

wenn jemand vor Gericht eine Kündigungsschutzklage eingericht hat und es kommt zu einer ersten Güteverhandlung, wo es einen Vergleich geben soll und ein AG bietet einem AN dann was (z.B. eine Abfindung) an, muß der AN dann SOFORT in der Verhandlung sich entscheiden, ob er den Vergleich annimmt oder nicht? Oder gibt es da für den AN eine Bedenkzeit?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Hallo Endlich frei,
i. a. wird ein Termin vereinbart, bis zu dem sich die Parteien verbindlich äußern müssen. Das ist schon deshalb sinnvoll, weil teilweise nur die Anwälte vor Gericht anwesend sind und dann noch die Zustimmung der jeweiligen Partei eingeholt werden muss.
Mit § untermauern können das sicher andere Fachkundige.
MfG LM

Hallo

Die Parteien können den Vergleich entweder sofort annehmen oder im Rahmen des Vergleiches eine Frist (zum Beispiel 2 Wochen) vereinbaren, so daß dann der Prozessvergleich eben ausdrücklich nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs / Rücktritts geschlossen wird. Da müssen Kläger und Beklagter halt drauf achten, wenn sie sich nachträgliche Bedenkzeit sichern wollen.

Gruß,
LeoLo