Kündigungsschutzklage, Vergleichszahlung

Kündigungsschutzklagen enden zumeist mit einem Vergleich und einer Vergleichszahlung - so liest man häufig.

Wie steht es nun mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, der Kündigung aus personenbedingten Gründen unter Zustimmung des Integrationsamtes ( wegen häufiger Krankheit ) befürchtet.

Hat dieser Arbeitnehmer gute Aussichten auf einen gerichtlichen Vergleich ( plus Vergleichszahlung ) oder sollte er besser einen
im Vorfeld angebotenen Auflösungsvertrag (mit bescheidener Abfindungssumme ) unterschreiben ?

Ein solcher Arbeitnehmer sollte mit allen Details den Fachanwalt für Arbeitsrecht seines Vertrauens aufsuchen und dort unter Berücksichtugung eben dieser in einem Beratunsgespräch abklären, was sinnvoller ist, statt sich auf Antworten in einem Forum zu verlassen, die ohne genaue Informationen bestenfalls ins Para-Brett gehören.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido