Kündigungsschutzklagen enden zumeist mit einem Vergleich und einer Vergleichszahlung - so liest man häufig.
Wie steht es nun mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, der Kündigung aus personenbedingten Gründen unter Zustimmung des Integrationsamtes ( wegen häufiger Krankheit ) befürchtet.
Hat dieser Arbeitnehmer gute Aussichten auf einen gerichtlichen Vergleich ( plus Vergleichszahlung ) oder sollte er besser einen
im Vorfeld angebotenen Auflösungsvertrag (mit bescheidener Abfindungssumme ) unterschreiben ?