Ich habe folgendes Problem.
Ich habe eien Mietvertrag, in dem steht das ich erst ab dem 1.5.2013 kündigen kann.
Nachdem ich im November 2012 eingezogen bin.
Ich schreib hier noch mal wortwörtlich den Abschnitt auf:
- das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter einhalten einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Partein frühestens ab dem 1.5.2013 zulässig.
die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Meine Frage jetzt ist, ab wann ich tatsächlich kündigen kann und ob diese Art von Klausel überhaupt rechtens ist.
Da ich am liebsten eher gestern als morgen hier raus will, wäre ich sehr dankbar über schnelle Hilfe.