Kündigungstermin?

Hallo Experten,

nehmen wir mal an Person B hätte eine Zusatzkrankenversicherung bei der fiktiven Gesellschaft BSBH seit dem 30.06.2005

Gemäss dem unterschiebenen Vertrag wäre dieser erstmals Kündbar nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres.

Um diesen Termin nicht zu verpassen verschickt B die Kündigung am 01.02.2008.

Nun erhät B ein Schreiben, dass die Versicherung erstmals 24 Monate nach Beginn, dannach nur noch mit 3 monate auf das Ende des Versicherungsjahres dass mit dem Kalenderjahr identisch sei?

Kann es wirklich ein, dass der angeblich durch die Änderung (von der er nichts weiss) bessergestellte deswegen schlechter fährt und ein halbes Jahr länger zahlen muss?

Was kann man tun?

Gruss Ivo

Kann es wirklich ein, dass der angeblich durch die Änderung (von der er nichts weiss)

Dann muß er mal die Schreiben, die er von seiner Versicherung erhält, lesen. Ich weiß, das tut keiner, ich auch nicht, aber dafür kann die Versicherung nichts.

bessergestellte deswegen schlechter fährt und ein halbes Jahr länger zahlen muss?

Das ist noch gar nicht raus, denn wenn nach in der zweiten Jahreshälfte ein Versicherungsfall eintritt, fährt der Versicherungsnehmer nicht schelchter.

Was kann man tun?

Vermutlich nichts, denn wenn man die Mitteilung über die Veränderung der Kündigungsfrist nicht zur Kenntnis genommen hat, hat man ihr vermutlich auch nicht widersprochen. Also ist sie gültig.

Gruss Ivo

Gruss

Nordlicht

Kann es wirklich ein, dass der angeblich durch die Änderung
(von der er nichts weiss) bessergestellte deswegen schlechter
fährt und ein halbes Jahr länger zahlen muss?

Warum fährt er schlechter? Vorher konnte er nach drei Jahren kündigen, jetzt schon nach zwei Jahren!

Warum fährt er schlechter? Vorher konnte er nach drei Jahren
kündigen, jetzt schon nach zwei Jahren!

Wenn du auf die gegebenen Daten schaust, wäre B bereits zum 30.6.08 raus, nun ist es der 31.12.08.

Dann muß er mal die Schreiben, die er von seiner Versicherung
erhält, lesen. Ich weiß, das tut keiner, ich auch nicht, aber
dafür kann die Versicherung nichts.

Kann eine Versicherung wirklich einseitig die Mindestlaufzeit rechtswirksam verkürzen und dabei noch nicht mal drauf richtig hinweisen?

Vermutlich nichts, denn wenn man die Mitteilung über die
Veränderung der Kündigungsfrist nicht zur Kenntnis genommen
hat, hat man ihr vermutlich auch nicht widersprochen. Also ist
sie gültig.

Stellt Schweigen seit neuem Zustimmung dar? Rechtlich wohl eher nicht.

Gruss Ivo

Kann eine Versicherung wirklich einseitig die Mindestlaufzeit
rechtswirksam verkürzen und

Du hättest widersprechen können, wenn Du den brief gelesen hättest.

dabei noch nicht mal drauf richtig hinweisen?

Das ist Deine Wahrnehmung, ich bin sicher, die Versicherung hat Dich angeschrieben.

Stellt Schweigen seit neuem Zustimmung dar? Rechtlich wohl eher nicht.

Was soll die Versicherung tun, wenn der Kunde nicht antwortet ? Einen Außendienstler vorbeischicken ? Dann würden wir den halben Tag solche Besuche machen und kämen nicht zum Arbeiten. Als Kunde muß man sich schon die Mühe machen, seine Post zu lesen und ggf. zu reagieren. Wie gesagt, ich mache das auch nicht, aber ich beklage mich hinterher auch nicht.

Warum fährt er schlechter? Vorher konnte er nach drei Jahren
kündigen, jetzt schon nach zwei Jahren!

Wenn du auf die gegebenen Daten schaust, wäre B bereits zum
30.6.08 raus, nun ist es der 31.12.08.

Vom 31.12.08 steht da aber nichts, es wird von Versicherungsjahr, nicht vom Kalaenderjahr, gesprochen!

Kann eine Versicherung wirklich einseitig die Mindestlaufzeit
rechtswirksam verkürzen und dabei noch nicht mal drauf richtig
hinweisen?

Veränderungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden dürfen einseitig vereinbart werden.

Stellt Schweigen seit neuem Zustimmung dar? Rechtlich wohl
eher nicht.

Doch, konkludentes Handeln, z.B. durch Weiterzahlung der Beiträge oder das Unterlassen von Widersprüchen.

Vom 31.12.08 steht da aber nichts, es wird von
Versicherungsjahr, nicht vom Kalaenderjahr, gesprochen!

Von dem ich schrieb, dass es mit dem Kalenderjahr als identisch bezeichnet wird… aber trotzdem danke.

Du hättest widersprechen können, wenn Du den brief gelesen
hättest.

Was uns vor da nächste Problem stellt… (BTW: geht es nicht um mich) wie will die Gesellschaft im Bestreitensfalle beweisen, dass das Schreiben dem kunden wirklich zugegangen ist?

dabei noch nicht mal drauf richtig hinweisen?

Das ist Deine Wahrnehmung, ich bin sicher, die Versicherung
hat Dich angeschrieben.

Ich kenne niemanden der einen Wälzer mit geänderten Versicherungsbedingungen wirklich liest. Müsste nicht auf so wesentliche Vertragsverändernde Punkte separat hingeweisen werden? Insbesondere da sich die Mindestlaufzeit von 3 Jahren und Kündigung aus dem Vertrag selbst und nicht aus den beiliegenden Versicherungsbedingungen ergibt?

Stellt Schweigen seit neuem Zustimmung dar? Rechtlich wohl eher nicht.

Was soll die Versicherung tun, wenn der Kunde nicht antwortet
? Einen Außendienstler vorbeischicken ? Dann würden wir den
halben Tag solche Besuche machen und kämen nicht zum Arbeiten.
Als Kunde muß man sich schon die Mühe machen, seine Post zu
lesen und ggf. zu reagieren. Wie gesagt, ich mache das auch
nicht, aber ich beklage mich hinterher auch nicht.

Komisch, dass Gesetz sieht das Schweigen von Privatleuten anders und ja… bestenfalls wäre konkludentes Handeln anzunehmen.
Ich werde Person B´s Fall mal mit jemandem aus unserem Legal besprechen um zu sehen was es wirklich für Möglichkeiten gäbe…

Gruss Ivo