Hallo liebe Experten,
folgendes ist passiert:
Mir wurdr während der Probezeit am 19.06.2012 zum 03.07.2012 mündlich gekündigt. Die schriftliche Kündigung erhielt ich nach mehrmaligem Anfragen am 30.06.2012 per Einschreiben/ Rückschein zugestellt.
Auch in diesem Schreiben ist die Rede vom Kündigungstermin 03.07.2012.
Da die mündliche Kündigung m.E. nicht rechtswirksam ist, lautet meine Frage: Zu welchem Termin kann ich nun gekündigt werden ?
Ich habe meinem AG vorsichtshalber am 29.06.2012 meine Arbeitskraft wieder angeboten, was er mit einem Hausverbot beantwortete.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Guten Tag,
- es ist korrekt, dass eine mündliche Kündigung unwirksam ist § 623 BGB
- nach der Frage ist Ihnen die Kündigung am 30.06. zugegangen.
- Wenn der Vertrag nichts anderes sagt, kann mit einer Frist von 2 Wochen in der vereinbarten Probezeit gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB)Das Arbeitsverhältnis endet also frühestens am 14.07.
- Nur fürsorglich
a) die Probezeit kann längstens 6 Monate betragen
b) wer nach erfüllter Wartezeit im 2. Halbjahr ausscheidet hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ( § 5 BUrlG)
Schönes Wochenende
Hallo Achim S.,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
So habe ich mir den Sachverhalt selbst auch vorgestellt.
Aber: Wenn ich noch bis zum 14.07. arbeiten soll( Resturlaub ist verbraucht ) und praktisch Hausverbot habe, …
Was tun ??
Grüsse Biddata
Guten Morgen,
Das Hausverbot ist eine Annahmeverweigerung und bringt den AG in Annahmeverzug. Ich würde gleichwohl am Arbeitsplatz erscheinen und mich 1 x wegschicken lassen. Das genügt dann jedenfalls.
Ich würde gleichwohl eine Klage beim Arbeitsgericht erheben mit der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht am 3.7. endete.
Geht ohne Anwalt bei der Rechtsanttagsstelle.
Grüße
Hallo Achim,
vielen Dank für Deine Hilfe.
Ich habe heute beim AG Klage eingereicht.
Warten wir´s ab.
Grüsse aus Niedersachsen
Biddata