Kündigungsverbot für Mietvertrag?

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Mieter hat einen Mietvertrag in der eine Klausel mit folgendem Wortlaut vorhanden ist:
„Zwischen Mieter und Vermieter wird in gegenseitigem Einvernehmen ausdrücklich vereinbart, dass das Mietverhältnis erstmals nach Ablauf von 9 Monaten ab Vertragsbeginn, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß §§542 und 580a BGB, zum Ablauf des 31.01.2010 gekündigt werden kann.“

Gibt es tatsächlich so etwas? Ist dies Rechtens?
Angenommen der Mieter muß diese Wohnung vor der oben genannten Frist aufgeben da er z.B. 400 km weit weg zieht um eine fortbildende Schule zu besuchen, muß er sich trotzdem an diese Klausel halten?
Welche Gründe würden eine frühzeitige bzw. außerordentlich Kündigung rechtfertigen?

LG
Richard

Gibt es tatsächlich so etwas?

Ja. Gern auch mit 1, 2 oder 3 Jahren.

Ist dies Rechtens?

Ja.