Kündigungsvereinbarung

Hallo,

ich hätte gern ein allgemeinen Hinweis zu dem allgemeinen Fall.

Angestellte wird gekündigt. Nach etwas hin und her einigt man sich auf die Kündigungsformalitäten. Z.B. sofortige Beurlaubung bis zum Vertragsende (KüFri 6 Monate).

Daneben wird noch ein Punkt schriftlich festgehalten.

Umzugspauschale in Höhe von X wird gezahlt.

Per E-Mail schickt der Arbeitgeber nach einiger Zeit, dass diese Zahlung gegen verlangte Rechnung durch eine Umzugsfirma nur bis zu einer bestimmten Termin erfolgen würde („Ende des normalen Dienstverhältnisses bei dem Unternehmen“).

  1. Davon war nie die Rede.
  2. Die Vereinbarung bzgl. Umzugspauschale ist schriftlich und ohne terminliche Begrenzung.

Allgemein handelt es sich um einen meines Erachtens angekündigten Vertragsbruch seitens des Unternehmens?! Ist das so? Den eine Befristung war nicht vorgesehen.

Sollte sich die Arbeitnehmer jetzt 1. mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und gütlich das „Problem“ aus der Welt schaffen. Per Email oder Telefon?
2. Rechtsbeistand suchen (über örtliche Verbände vorerst kostenlos möglich)
3. Nichts tun, Rechnung zum gegebenen Zeitpunkt (eines wahrscheinlichen Umzuges) und dann evtl einklagen? Umzug kann ja erst erfolgen, nachdem man weiss wohin?
oder 4.?

Vielen Dank für die Meinungen. Ist evtl. auch nur ein allgemeines Rechtsproblem und nicht direkt Arbeitsrecht?

Gruss
Thomas

Hallo Thomas,

ist wohl schon Arbeitsrecht, da es um Regelungen eines Auflösungsvertrages geht.
Wenn also in diesem fiktiven Fall in der schriftlichen Vereinbarung eine entsprechende Umzugsvergütung ohne rechtliche Vorbehalte wie z. B. Fristen niedergelegt wäre, dann wäre eine nachträgliche einseitige Befristung nicht zulässig, da gilt: Vertrag ist Vertrag.
Wenn also der AN die Vereinbarung der Befristung bestreitet, wäre diese Befristung wohl rechtsungültig, weil nicht beweisbar (die Beweislast trägt derjenige, der eine solche Zusatzvereinbarung geltend macht)
Ich würde also in diesem Fall den Vertragspartner AG mal höflich, aber bestimmt nachweisbar an den Vertragstext erinnern und die Einhaltung verlagen.

&Tschüß

Wolfgang