Ein Personaldienstleister kündigt seinem AN fristgerecht wegen Auftragsmangel. Die Kündgungsfrist endet am 15.1.13. Eine Arbeitlosenmeldung beim Arbeitsamt ist erfolgt.
Der AN hatte bis heute einen Auftrag bei einem Entleiher und ihm wurde vom Verleiher gesagt, das er vom PDL zum 21.1.13 ausdrücklich und namentlich nochmals angefordert wurde, da man mit ihm sehr zufrieden wäre. Die Dauer des Auftrages ist noch nicht festgelegt.
Der PDL erklärte seinem AN heute, das er die Kündigung auf den 01.2.13 verschieben wolle. Den noch ausstehenden Urlaub aus 2012, das wären genau die 8 Arbeitstage wurden nicht genehmigt, ein Zwischenauftrag liegt aber auch nicht vor.
Iat es rechtlich überhaupt richtig, das eine Kündigung verschoben wird?
Hallo
Nein.
Erst einmal geht das nur einvernehmlich und die Weiterarbeit käme der Aufhebung der Kündigung durch konkludentes Verhalten gleich. Natürlich könnte der AG die Kü zurücknehmen, der AN dies annehmen und beide einen Aufhebungsvertrag zum 31.03. schließen.
Dabei muß der AN vorher unbedingt der Arbeitsagentur sprechen, damit er dort wegen des Aufhebungsvertrages keinen Ärger bekommt. Sollte die Küfrist aktuell noch bei 2 Wochen liegen, könnte der AG die letzte Kü zurücknehmen, der AN zustimmen und der AG dann anstelle eines Aufhebungsvertrages auch einfach eine neue Kündigung zum 31.01. aussprechen.
Gegen abgelehnte Urlaubsanträge kann man versuchen, gerichtlich vorzugehen. Ob das jetzt noch Sinn macht…? Der Urlaub wäre dann abzugelten und der Bezug des ALG verschiebt sich entsprechend nach hinten.
Gruß,
LeoLo
Danke für die Info.
Entstehen dem AN NAchteile gegenüber dem Arbeitsamt, wenn er einer Kündigunsverschiebung zustimmt?
Bei einer Aufhebung/Rücknahme der Kündigung und einer anschließenden neuen Kündigung käme aber dann doch wieder die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zum Tragen und die beträgt 4 Wochen zum 31. oder 15., oder?
Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht in Frage, da es dann ganz sicher Probleme mit dem AA geben würde.
Es ist wirklich schlimm, das den PDL bei dieser Masche nicht Einhalt geboten werden kann, denn die Kündigungen werde ausschließlich ausgesprochen, wenn/weil dann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aufträge vorliegen und sie sich so vor den vertraglich vereinbarten Zahlungen auch während Nichteinsatzzeiten drücken wollen.
Hallo
Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht in Frage, da es dann ganz
sicher Probleme mit dem AA geben würde.
Jep.
Es ist wirklich schlimm, das den PDL bei dieser Masche nicht
Einhalt geboten werden kann, denn die Kündigungen werde
ausschließlich ausgesprochen, wenn/weil dann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aufträge vorliegen und sie sich so vor den
vertraglich vereinbarten Zahlungen auch während
Nichteinsatzzeiten drücken wollen.
Lässt man sich jede Zustimmung versilbern und/oder nutzt man die Gelegenheit für Gehaltsverhandlungen, hört das schnell auf.
…auf die ein oder andere Weise.
Es kommt darauf an, wer mehr zu verlieren hat.
MfG Frank
Mehr zu verlieren hat vermutlich der AN, da er wieder auf Arbeitssuche gehen muss