Kündigungsverzicht des Mieters?

Hallo zusammen!
Ich bin neu im Forum und habe mal eine Frage.
Bin Jan. 2010 umgezogen und möchte bzw. muss so schnell wie möglich ausziehen. Der Strassenlärm ist nicht zu ertragen. Ich schlafe seit fst 2 Monaten nicht richtig ein. Laut dem Mietvertrag soll ich erst nach einem Jahr kündigen dürfen. Da steht:
§2 Mietzeit
1.a) Unbefristetes Mietverhältnis
Das Mietverhältnis beginntn am 1.01.2010
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmal zum 31.Dezember 2010 zulässig.

mmhh nun frage ich mich ob das so zulässig ist, da ich im Internet unterschiedliche Meinungen gelesen habe.

Wäre echt toll, wenn sich jemand auskennen würde!

)

diese art der formulierung ist unzuläsig. kündige bis 3.3.10 (zugang bei vermiete!) zum 31.05.10 und lasse dich danach verklagen. wenn der vermeiter am 31.05. dei wohnung nicht nimmt, mache mit einen zeugen selbst ein protokoll und werfe kopie davon mit schlüsseln unter zeugen dem vermieter in den brefkasten - fertig.

Hallo!!! Leider habe ich das bis heute auch noch nicht herausgefunden. Sorry, da ich leider nicht helfen. LG Sabine

Hi

also wenn da im Vertrag dri steht unbefristet abgeschlossen dann ist das so… Dann Hast du exakt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also schnell und das meine ich wirklich so noch heute kündigen denn die Kündigung muß spätestens am 3 Werktag und das ist Mittwoch der 3.3.2010 in den Händen ( Gesetzgeber spricht von Herrschaftsbereich des Empängers ) gelangen ist auch der Briefkasten. Deshalb gebe ich dir totsicheren Tipp : Kündigung schreiben und auf der Kündigung am Ende noch den Satz schreiben „Zeuge des Inhalts und des ordnungsgemäßen Einwurfs ist“ und dann den Namen eines Zeugen und den auch unterschreiben lassen auf dem Brief. Bitte an ein Duplikat denken und ab in den Briefkasten des Vermieters bis 24 Uhr. Dann kannst du noch diesen Monat für deine 3 Monatige Kündigungsfrist verwende und ie Endet dann am 31.05.2010. Dann kannst du ausziehen und hast keinerlei Scherereien. Alles andre ist problematisch weil dein Vermieter ja jederzeit argumentieren kann dass du den Lärm vorher schon hättest bemerken müssen. Der Volksmund sagt (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe ). Da hast du dir selbst ein E gelegt…
gruß Peter

Hallo, es kommt dabei auf die Formulierung an. Es ist zulässig, Vereinbarungen zu schließen, in dem beide Seiten (also Mieter und Vermieter)erst nach einer gewissen Zeit kündigen können. Vereinbarungen bis zu 36 Monaten sind, meine ich, zulässig. Nur darf diese Beschränkung nicht einseitig ausfallen. Sollte in Ihrem Mietvertrag also nur stehen, dass Sie nicht vorher kündigen dürfen und Ihr Vermieter dabei nicht erwähnt wird, sind Sie unangemessen benachteiligt. Die Klausel wäre nichtig. Angaben wie immer - „ohne Gewähr“. Gruß Fred

Vielen Dank für Eure/Ihre Antworten!!
Ich frage mich, ob ich auf mein Kündigungsrecht verzichtet habe? Oder ist nur eine Klausel die mittlerweile ungültig ist.
Ich blick da nicht mehr durch. Werde mich mal beim Mieterschutzbund anmelden und dort um Hilfe bitten.

Gruß
Sara